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Vorlage - . II/026/2023  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler - UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 05.09.2023: Identifikation wirkungsvoller Maßnahmen gegen illegale Graffiti und mutwillige Sachbeschädigungen
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.12.2023 
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU_FDP und Freie Wähler_UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 05.09.2023  

Tatbestand:

Die Fraktionen der CDU, FDP und Freien Wähler-UWG im Rat der Stadt Erkelenz beantragen mit gemeinsamem Schreiben vom 05.09.2023 die Verwaltung zu beauftragen:

 

  1. Effektive Maßnahmen zu analysieren, die bei der Bekämpfung von illegalen Graffitis helfen.
  2. Vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz oder zur schnelleren Beseitigung von Graffitis eingesetzt werden können und diese insbesondere auch bei den aktuellen Baumaßnahmen zum IHK einzusetzen.

 

Zur Begründung verweisen die Antragsteller auf eine aus ihrer Sicht steigende Anzahl illegaler Graffitis im Stadtbild - sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenorten - hin. Dies laufe, so die Antragsteller in ihrer Begründung, den Bestrebungen einer Attraktivierung der Stadt entgegen. Daher sei es erforderlich, wirkungsvolle Maßnahmen gegen illegale Graffitis und mutwillige Sachbeschädigungen zu ergreifen und einer ganzheitlichen Strategie zuzuführen. Hierzu verweisen die Antragsteller auch auf das von der EU finanzierte Projekt GRAFFOLUTION (awareness and prevention solutions against graffiti vandalism in public areas and transport) hin, dem Anregungen für eine Strategie entnommen werden könnten. Auf die ausführliche Antragsbegründung wird verwiesen.

 

Bereits jetzt wird durch die Stadtverwaltung Erkelenz zielgerichtet gegen illegale Graffitis bzw. Farbvandalismus vorgegangen. Diese Maßnahmen sind bislang jedoch nicht in einem gemeinsamen Konzept gebündelt. Das Vorgehen sieht wie folgt aus:

 

  • Festgestellter Farbvandalismus/illegale Graffitis werden konsequent strafrechtlich angezeigt. Mit der Anzeige soll die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden. Die entsprechenden Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen können jedoch nur für Objekte gestellt werden, die sich im Eigentum der Stadt Erkelenz befinden.
  • Zügige Entfernung von Graffitis/Farbschmierereien auf städtischen Gebäuden. Hierzu wird ein externer Dienstleister hinzugezogen. Bei der Beauftragung des Dienstleisters wird wie folgt vorgegangen:

 

 * Graffitis mit anstößigem Inhalt oder an besonders prominenten Stellen werden              kurzfristig entfernt,

* im Bereich der Schulen wird gesammelt zumeist zum Ferienende eine Beseitigung vorgenommen,

 * bei allen weiteren Bereichen wird der Dienstleister beauftragt, sobald sich

mehrere Einsatznotwendigkeiten ergeben.

 

  • Verwendung von Baumaterialien, die sich verhältnismäßig gut reinigen lassen. Problematisch sind Putz- und Anstrichflächen, hier wird zumeist auf einen Neuanstrich zurückgegriffen. Vereinzelt wird auf Oberflächenbeschichtungen zurückgegriffen, die ein leichtes Reinigen ermöglichen.
  • Gestaltungsprojekte im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit zur Gestaltung von Strom- und Verteilerkästen.
  • Überwachung des öffentlichen Raumes, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende durch eine Sicherheitsfirma.

 

Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, mit der Polizei über mögliche Maßnahmen zur weiteren Eindämmung des Farbvandalismus zu sprechen. Aus Sicht der Polizei kann eine steigende Anzahl illegaler Farbschmierereien nicht festgestellt werden. Gleichwohl ist sicherlich jeder Fall ein Ärgernis. Ein engerer Austausch und verstärkte Präsenz wurde vereinbart.

 

Da viele Objekte, auf denen sich Farbschmierereien befinden, im Eigentum Dritter stehen, müsste entschieden werden, wie diese Eigentümer*innen in ein Konzept eingebunden werden können. Konzepte anderer Kommunen sehen hierzu vor, private Eigentümer*innen zum Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatz für einen Graffiti-Schutz zu motivieren oder pauschale Zuschüsse zur Beseitigung von Graffitis zu gewähren. Darüber hinaus können Ratgeber für Gebäudeeigentümer*innen ausgegeben werden, wie Gebäude nach Farbvandalismus gereinigt und Schmierereien beseitigt werden können. Im Rahmen zukünftiger Sondererlaubnisse könnten die Eigentümer*innen von im öffentlichen Raum aufgestellten Kästen, Schildern oder Mobiliar zur regelmäßigen Reinigung aufgefordert werden. Eine weitere Sensibilisierung für das Thema könnte sicherlich über die ohnehin bestehende öffentlichkeitswirksame Maßnahme des „Dreck-weg-Tages“ erfolgen. Für weitergehende Maßnahmen müssten auch die hierdurch entstehenden Kosten finanziell durch Aufnahme in den städtischen Haushalt abgesichert werden. Genaue Angaben zu den Kosten können erst nach einer Konkretisierung der gewünschten Maßnahmen erfolgen.

 

Sollten die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung nicht als ausreichend angesehen werden, sollte, wie beantragt, beschlossen werden.


Beschlussentwurf:

„…“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:


Anlage:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler–UWG-Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 05.09.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU_FDP und Freie Wähler_UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 05.09.2023 (539 KB)