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Tatbestand: Mit Schreiben vom 18.10.2023 beantragt die Kinderschutzbund Erkelenz/Heinsberg gGmbH (Adresse: Aachener Str. 26, D-41812 Erkelenz) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Bei der Kinderschutzbund Erkelenz/Heinsberg gGmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochter des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Erkelenz e. V., welcher seit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erkelenz vom 26.05.2009 anerkannter freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII ist.
Gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie
Gem. § 75 Abs. 2 SGB VIII hat derjenige unter den vorgenannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
Als anerkannter Träger erlangt die gGmbH ein Vorschlagsrecht für die zur Verfügung stehenden Plätze im Jugendhilfeausschuss im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.
Im Jahre 2019 hat der Deutsche Kinderschutzbund Erkelenz e. V. die Kinderschutzbund Erkelenz/Heinsberg gGmbH gegründet. Die Kinderschutzbund Erkelenz/Heinsberg gGmbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach seit dem 01.08.2019 in das Handelsregister B (HRB 18782) eingetragen. Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Erkelenz e. V. ist 100%iger-Gesellschafter der gGmbH.
Der Gesellschaftsvertrag der Kinderschutzbund Erkelenz/Heinsberg gGmbH und der darin beschriebene Zweck der gGmbH, die weiteren eingereichten ergänzenden Unterlagen zum Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vom 18.10.2023 sowie die Tatsache, dass der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Erkelenz e. V. (selbst seit dem 26.05.2009 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII) 100%iger-Gesellschafter der gGmbH ist, ergeben nach Prüfung durch das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII erfüllt sind. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Kinderschutzbund Erkelenz/Heinsberg gGmbH wird als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG anerkannt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: -
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