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Vorlage - 0/51/323/2023  

 
 
Betreff: Ferienspiele 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.12.2023 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz beabsichtigt, auch im Jahre 2024 Ferienspiele durchzuführen. Diese sollen wieder in Zusammenarbeit mit den offenen Jugendfreizeiteinrichtungen, der mobilen evangelischen Jugendarbeit sowie ggf. weiteren anerkannten Trägern stattfinden. Der Großteil des städtischen Programms soll weiterhin inklusiv angeboten werden, um Kindern mit und ohne Behinderung die Möglichkeit zu geben, die Freizeit in den Sommerferien gemeinsam zu verbringen. Aktuell finden Gespräche mit der Lebenshilfe Heinsberg statt, um die dort vorhandene Expertise im Zusammenhang mit inklusiven Themen gewinnbringend in die Ferienspiele einfließen lassen zu können.

Den freien Trägern, die bei der Durchführung der städt. Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die anzuerkennenden nicht gedeckten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser Ferienspiele entstehen zu 50 Prozent erstattet. Die Erstattung erfolgt im Rahmen von Kosten- und Finanzierungsplänen, die mit den jeweiligen Trägern vereinbart werden.

Der Beschluss ist im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich im Jugendhilfeausschuss zu fassen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2024 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen, der mobilen Jugendarbeit sowie ggf. weiteren Trägern, die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne zu 50 Prozent, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2024 erstattet.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine unmittelbare Klimarelevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der städt. Ferienspiele sowie weiterer eigener Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wurden für das Haushaltsjahr 2024 beim Produktsachkonto 060301.542900 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 45.000 Euro angemeldet.