Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz stellt Kindern und Jugendlichen attraktive Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf Spiel- und Bolzplätzen im Stadtgebiet zur Verfügung. Durch das flächendeckende Angebot, auch in den einzelnen Stadtgebieten, mit insgesamt rund 70 Spiel- und Bolzflächen, sind diese in der Regel gut (fußläufig) erreichbar. Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung sorgen gemeinsam mit dem städtischen Baubetriebshof für deren gute Ausstattung und Unterhaltung. Bei der Ermittlung des Zustandes und der Verkehrssicherheit der Geräte, sind die regelmäßigen Kontrollen und die jährliche Hauptinspektion der Spielplätze durch den Baubetriebshof sehr wichtig. Bei älter werdenden Geräten oder stark bespielten Plätzen müssen abgespielte Geräte repariert, ausgetauscht oder Plätze überplant werden. Dies geschieht bei den größeren Maßnahmen immer unter Einbeziehung der späteren Nutzer. Neben den attraktiven Spielmöglichkeiten soll auch Aufenthaltsqualität für die begleitenden Erwachsenen entstehen.
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von (Groß-)Spielgeräten und der hiermit zusammenhängenden Auftragsvergabe an Spielgerätehersteller ist grundsätzlich anzumerken, dass jeder Spielgerätehersteller eigene spezielle Spielgeräte baut und anbietet. Eine Vergleichbarkeit ist in diesem Zusammenhang nicht gegeben und demnach auch keine öffentliche Ausschreibung im eigentlichen Sinne durchführbar. Das Amt 50/51 ist daher dazu übergegangen für einzelne Spielplatzprojekte im Vorfeld diverse Angebote von Spielgeräteherstellern einzuholen und diese in einem Beteiligungsverfahren mit den Nutzer*innen (insbesondere den Kindern) vor Ort zu besprechen und auszuwählen, sofern der entsprechende Standort aufgrund der Geländebeschaffenheit Auswahlmöglichkeiten zulässt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird aktuell und zukünftig ein vielfältiges und abwechslungsreiches Spielplatzangebot im gesamten Stadtgebiet Erkelenz geschaffen.
Rückblick 2023: Nachfolgende Spielplatzmaßnahmen wurden im Jahr 2023 abgeschlossen bzw. bereits beauftragt: - Spielplatz KKUOB -Keyenberg (neu) - Spielkombinationsanlage Gerderath (Vossemer Str.) - (Groß-)Spielgeräte Kückhoven einschl. Flächenherstellung (Thingstr.) - (Groß-)Spielgeräte Granterath einschl. Flächenaufbereitung (Am Eselsweg)
Darüber hinaus wurden außerhalb der Spielplatzprioritätenplanung im Zusammenhang mit der grundlegenden Erneuerung der Innenstadt zwei weitere Spielplatzmaßnahmen realisiert. Zum einen wurde eine Spielplatzfläche (einschließlich Spielgeräten) auf dem Franziskanerplatz und zum anderen auf dem Grünring Westpromenade (Klettergerüst, sog. Quadrifol) erstellt.
An dieser Stelle werden mit einer kurzen PowerPoint-Präsentation durch Stadtjugendpflegerin Lüke die in den letzten Jahren fertiggestellten Spielplatzprojekte visualisiert.
Für das Jahr 2024 ff. sind verschiedene Bau- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Insbesondere sind die folgenden Investitionsmaßnahmen im Produkt 060302 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ im Haushaltsentwurf hinterlegt:
Jahr 2024: - Spielkombinationsanlage für den Spielplatz in Terheeg - Spielkombinationsanlage/Spielgeräte Spielplatz in Matzerath (inkl. Herstellung der Spielplatzfläche) - Herstellung Spielplatzfläche „Kamp-Lintforter-Str.“ einschließlich Spielgeräte - Skateanlage am Willy-Stein-Stadion in Erkelenz-Mitte - Herstellung Basketballfläche im Oerather Mühlenfeld (2 Körbe)
Jahr 2025: - Spielgeräte Spielplatz Schwanenberg Heinrich-Plum-Weg (mit Verpflichtungsermächtigung in 2024) - Spielgeräte Spielplatz Buscherkamp (mit Verpflichtungsermächtigung in 2024) - Bespielbare und besitzbare Stadt (mit Verpflichtungsermächtigung in 2024)
Jahr 2026: - Neuherstellung Spielplatzfläche „Beecker Str.“ einschließlich Spielgeräte - Spielgeräte Spielplatz Gerderhahn
Jahr 2027: - Überplanung KSP-Fläche Baumschulpark Mennekrath
In den Jahren nach 2027 soll u. a. die Spielplatzbestückung auf dem KSB Holzweiler, Seilerweg, erneuert werden.
Insbesondere die Maßnahmenplanungen ab dem Jahr 2026 sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 weiter zu konkretisieren. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Spielplatzprioritätenplanung 2024 / 2025 zu.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine unmittelbare Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel werden entsprechend im Haushalt 2024 eingeplant und sind für das Produkt 060302 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ detailliert dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu entnehmen.
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