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Tatbestand: Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird zu diesem Zweck der Teilergebnis- sowie der Teilfinanzplan 2024 mit dem Finanzplanungszeitraum 2025-2027 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe“ als Anlage zur Kenntnis übergeben.
Nachfolgend hat das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales die Eckdaten des Teilergebnis- und des Teilfinanzplanes 2024 mit dem Finanzplanungszeitraum 2025 - 2027 für den Produktbereich 06 zusammengestellt:
I. Teilergebnisplan: Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und dem nachstehenden Haushaltsquerschnitt des Produktbereiches 06 ist abzulesen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 35.016.423 EUR und ordentliche Erträge in Höhe von 17.920.681 EUR für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant sind.
Hier ist eine Steigerung der ordentlichen Erträge um 3.085.560 EUR (= 20,8 %) und eine Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 4.064.926 EUR (= 13,13 %) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen 2023 gegenüber 2024 in den Produktgruppen können aus der nachfolgenden Tabelle abgelesen werden.
Die Stadt Erkelenz stellt auch im 2024er-Haushaltsplan mit der Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel im Produktbereich 06 sicher, dass sowohl ihre freiwilligen als auch ihre pflichtigen Aufgaben qualitätsorientiert und sachgerecht wahrgenommen werden können.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind im Produktbereich 06 drei Bereichen zuzuordnen. Dies sind die Bereiche „Kinderbetreuung“ (Produktgruppen 06 01 und 06 02), Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 06 03) und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Produktgruppe 06 04).
Produktgruppen 06 01 und 06 02 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kita) und Tagespflege“: Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen hängt nach wie vor von der konstant hohen Anzahl an angebotenen Betreuungsplätzen im Elementarbereich ab. Im Jahr 2024 werden insgesamt 1.732 Betreuungsplätze (Vorjahr 1.731 Betreuungsplätze) in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie in den städt. Kindertageseinrichtungen angeboten. Durch den Neubau bzw. die Erweiterung bestehender Einrichtungen konnte die bis dato vielerorts vorhandene Überbelegung abgebaut werden und so der dringenden Forderung des Landschaftsverbandes Rheinland gefolgt werden. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens für Kindertageseinrichtungen war ein entsprechender Abbau von Überbelegungen nachzuweisen. In der Kindertagespflege werden im Jahr 2024 unverändert gegenüber 2023 180 Plätze bereitgestellt.
Nachdem im Jahr 2023 der neue städtische Kindergarten Kamp-Lintforter-Straße und die Erweiterung des städt. Kindergartens in Lövenich eröffnet werden konnten, steht im Jahr 2024 die Fertigstellung des neuen Kindergartens in Kückhoven an. Die Inbetriebnahme ist im Optimalfall für den 01.08.2024 geplant.
Um den auch zukünftig stetig wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen decken zu können wurden im Haushaltsplanentwurf Kita-Baumaßnahmen/-erweiterungsmaßnahmen eingeplant. Siehe hierzu die Erläuterungen unter Punkt „Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 02 Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen und Tagespflege“.
Darüberhinausgehend soll die Verbesserung der qualitativen Aspekte in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) weiter vorangetrieben und nachhaltig gesichert werden. Diese Gegebenheiten wirken sich auf die Personal- und Sachkosten und auf das Elternbeitragsaufkommen aus.
Im Bereich der Kindertagespflege sind für das Jahr 2024 umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen für neue Kindertagespflegepersonen (KTP) und für bereits tätige KTP Aufbauqualifikationen geplant. Darüber hinaus wurden Mittel für die Werbung neuer KTP eingeplant, um zukünftig das Platzangebot an Kindertagespflegeplätzen zu erweitern.
Ferner wurden im Bereich der Kindertagespflege Auszahlungsmittel im Haushaltsplanentwurf 2024 eingestellt, um Großtagespflegestellen in freier Trägerschaft anbieten zu können. Gemäß der am 08.03.2023 beschlossenen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen Großtagespflegestellen durch Anbieter z. B. der freien Jugendhilfe geprüft und ggfls. installiert werden.
Produktgruppe 06 03 „Kinder- und Jugendarbeit“: Um Maßnahmen umsetzen zu können, die sich aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2022 bis 2027 ergeben, werden entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Weiterhin stehen im betreffenden Produktbereich Aufwandsmittel insb. für die Durchführung des Ehrenamtsfestes für Kinder- und Jugendliche, Mittel für Aufwandsentschädigungen der Ferienhelfer*innen, Mittel zur Durchführung von Jugendarbeit bzw. mobiler Jugendarbeit zur Verfügung. Der Ansatz für die Durchführung der städt. Ferienspiele wurde erhöht, um das Ferienprogramm auch unter Einbeziehung des Inklusionsgedankens auszuweiten. Ferner sind in der Produktgruppe „Kinder- und Jugendarbeit“ Mittel für die laufende Unterhaltung der städtischen Spiel- und Bolzplätze berücksichtigt.
Produktgruppe 06 04 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“: Die Aufwendungen 2024 (10.696.426 €) haben sich gegenüber dem Vorjahresansatz (9.269.298 €) um rund 1.400.000 € erhöht.
Erhöhte Aufwendungen ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen der Hilfen für junge Menschen und ihren Familien:
Die Aufwandserhöhungen resultieren zum einen aus der inflationsbedingten Erhöhung der Entgelte der freien Träger und zum anderen leider durch die steigende Zahl an (kostenintensiven) Hilfefällen.
Bei den Erträgen wurden in 2024 rund 1.350.000 € höhere Beträge gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 kalkuliert. Ursächlich hierfür ist die gestiegene Anzahl an „Unbegleitet minderjährigen Ausländern (UMA)“. Neben der Erhöhung der entsprechenden Aufwendungen kann auf der Ertragsseite mit entsprechend erhöhten Erstattungen durch das Land kalkuliert werden. Ebenso wird im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen mit erhöhten Fallzahlen gerechnet. Demgegenüber steigen die Erträge aus den Erstattungen vom Land an.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird auch 2024 durch die im Haushalt bereitgestellten Jugendhilfemittel die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen und verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung sicherstellen.
II. Teilfinanzplan: Dem als Anlage beigefügten Teilfinanzplan des Produktbereiches 06 ist zu entnehmen, dass für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 5.877.600 EUR und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.364.700 EUR für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant sind. Ferner sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 4.328.000 EUR im Produktbereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ hinterlegt. Verpflichtungsermächtigungen berechtigen zur Vergabe von Aufträgen in entsprechender Höhe im Haushaltsjahr 2024. Der zahlungsmäßige Liquiditätsabfluss findet in diesen Fällen in den Folgejahren statt. Bei den vorgenannten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich insbesondere um Zuwendungsmittel für Investitionsmaßnahmen aus dem Produktbereich 06.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger)“: Im Bereich der freien Träger sind städtische Zuschussmittel für die Sanierung des Waldkindergartens in Gerderath eingeplant. Darüber hinaus Planungsmittel zur Konzepterstellung zur Schaffung von weiteren benötigten Kindergartenplätzen in Gerderath in Kooperation mit der ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 02 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen und Tagespflege“:
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 03 „Kinder- und Jugendarbeit“:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Erkelenz): „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2024 und für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 b. 2027 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, der dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine unmittelbare Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sind detailliert dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu entnehmen, welcher hinsichtlich des Produktbereichs 06 dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Anlage: Teilergebnis- und Teilfinanzplanung 2024 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ mit dem Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2025 - 2027
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