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Tatbestand: Die Gebühren für die Straßenreinigung im Stadtgebiet Erkelenz wurden zuletzt durch die Dritte Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 erhöht.
Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen werden nach § 6 Abs. 2 KAG jeweils im Folgejahr ausgeglichen. Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2022 wurde der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ mit einem Überschuss abgeschlossen. Dieser wir bei einem evtl. Defizit bei Abschluss des Gebührenhaushalts 2023 berücksichtigt.
Im laufenden Jahr wurden die Unternehmerkosten aufgrund einer vertraglich vereinbarten Preisanpassung um 11,90 % erhöht. Für das nächste Jahr wurde erneut ein Preisanpassungsantrag über 6,48 % gestellt. Die Verwaltungskosten weichen in beiden Jahren nur unwesentlich ab.
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 sind zur Vermeidung einer Kostenunterdeckung die Gebühren für die Straßenreinigung anzupassen.
Die nachfolgende Gegenüberstellung weist die bisherigen und die erhöhten Gebührensätze für die einzelnen Straßenarten auf.
Die Verwaltung schlägt vor, der Vierten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Entwurf „Vierte Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung“ Gebührenkalkulation für das Jahr 2024
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