Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und den Prognosen hinsichtlich der weiteren Aufnahmeverpflichtungen seitens der Kommunen müssen auch auf dem Stadtgebiet Erkelenz weitsichtig weitere mögliche Standorte für die Herstellung von neuen Übergangsheimen zur Schaffung von Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen geprüft und festgelegt werden.
Ziel der Verwaltung ist in diesem Kontext eine gleichmäßige Verteilung auf die Stadtbezirke zu erreichen. Hierzu sind die allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB-Bereiche) in die Standortsuche einzubeziehen. Herangezogen werden hier die Erkelenzer Ortslagen > 2.000 EinwohnerInnen.
Der Stadtbezirk Erkelenz-Mitte ist mit den Übergangsheimen in der Ortslage Neuhaus, in der Richard-Lucas-Str. und einigen weiteren angemieteten Häusern zur Unterbringung von Geflüchteten entsprechend bereits berücksichtigt.
Ebenso werden in den Ortslagen Kückhoven und Gerderath bereits Liegenschaften zur Unterbringung von geflüchteten Menschen betrieben.
Unter Berücksichtigung der oben erwähnten ASB-Bereiche kommen für zukünftig zu errichtende Übergangsheime für Geflüchtete die Bereiche des Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO) und die Ortslage Lövenich in Frage. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Die Verwaltung wird beauftragt, weitere geeignete Standorte zur Errichtung von Übergangsheimen für Geflüchtete zu prüfen und festzulegen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: ./.
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