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Vorlage - 0/51/316/2023  

 
 
Betreff: Bericht über die Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Generationen und Soziales Entscheidung
18.10.2023 
3. Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Entwicklung der Fallzahlen (Personenzahl) untergebrachter Personen in städtischen Unterkünften (Vergleichszeitpunkte 27.10.2022 - > 18.09.2023)

 

Im Betrachtungszeitraum Oktober 2022 bis September 2023 ist die Fallzahl der untergebrachten geflüchteten Menschen in der Stadt Erkelenz in städtischen Unterkünften erneut gestiegen. Die Anzahl der städtisch untergebrachten Personen ist von 489 auf 657 Personen angewachsen.

 

Darüber hinaus sind 228 ukrainische Kriegsflüchtlinge in privat zur Verfügung gestelltem Wohnraum bzw. in selbst angemieteten Wohnungen auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz untergebracht.

Hieraus ergibt sich die Gesamtzahl an untergebrachten Personen zum 18.09.2023 von 885.

 

Unterbringungsart

Stand 27.10.2022

Stand 18.09.2023

Veränderung 27.10. – 18.09.(+/-)

Städt. Übergangsheime (Neuhaus)

120

127

+7

Stadteigene Wohnungen/Häuser

29

30

+1

Gemietete Wohnungen/Häuser

260

368

+108

Container Katzemer Str. /

Kückhoven

50

34

-16

Container Richard-Lucas-Str. /

Erkelenz

30

35

+5

Alte Schule Keyenberg Lindenallee 27

0

63

+63

Zwischensumme städtische

Unterbringungen

489

657

+168

Ukrainische Kriegsflüchtlinge in privat zur Verfügung gestellten Wohnraum bzw. eigener Mietvertrag

230

228

-2

SUMMEN

719

885

+166

 

Auch weiterhin ist ein Ende der Flüchtlingszuweisungen nicht ersichtlich. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist weiter darauf hin, dass mit einer Abnahme der Zuweisungen in den kommenden Monaten nicht zu rechnen sein wird. Eine seriöse Prognose von konkreten Zuweisungszahlen ist derzeit nicht vorhanden.

 

Seit März 2022 werden in den Altortschaften Kuckum, Berverath und Unterwestrich Wohneinheiten von RWE Power angemietet und für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine genutzt. Aktuell verfügt die Stadt über 36 angemietete Wohnhäuser. Dies bedeutet gegenüber der letzten Erhebung (22 Häuser) eine Steigerung um 14 Wohnhäusern. In den hier bereitgestellten Wohneinheiten konnten bislang (Stand 18.09.2023) 273 geflüchtete Personen, durchgehend aus der Ukraine, untergebracht werden. Insgesamt halten sich derzeit 501 geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Erkelenz auf. Davon sind 273 in unseren Unterkünften und 228 privat untergebracht. Seit der letzten Erhebung am 27.10.2022 wurden uns weitere 184 Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen.

 

Durch den ungeminderten Zuzug von ukrainischen Kriegsflüchtlingen müssen immer mehr Häuser in immer kürzerer Zeit zur Nutzung bereitgestellt werden. Die erforderliche Aufbereitung und Ausstattung der Häuser erfolgt derzeit durch das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, das Bauaufsichts- und Hochbauamt, durch den städt. Baubetriebshof und durch diverse private Unternehmen, die seitens der Verwaltung beauftragt werden. Daneben entsteht eine stadtinterne Lagerlogistik, da eine große Anzahl von eingelagerten Ausstattungsmaterialien wie Betten, Matratzen, Bettwäsche, Spinde, Tische, Stühle, Erstausstattungen, etc., regelmäßig beschafft und aufwendig verwaltet werden müssen.

 

Neben den Flüchtlingen aus der Ukraine erhält die Stadt Erkelenz weiterhin ungeminderte Zuweisungen von Personen aus anderen Staaten. Aus diesem Grund wurde die alte Grundschule in Keyenberg (alt) als Übergangsheim für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Seit Januar 2023 erfolgt eine sukzessive Belegung. Aktuell leben dort 63 Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. In der jetzigen Ausbauphase können dort bis zu 75 Menschen untergebracht werden. Die Betreuung vor Ort hat das Deutsche Rote Kreuz übernommen, deren Mitarbeitende täglich außer sonntags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Einrichtung sind. In der übrigen Zeit ist ein Sicherheitsdienst vor Ort, da das Zusammenleben so vieler Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern nicht immer einfach und reibungslos ist.

 

Aktuell werden in der alten Grundschule weitere Klassenräume als Unterkunftsräume hergerichtet. Nach Abschluss der Arbeiten, ca. Ende Oktober 2023, wird das Platzangebot auf die maximale Belegung von 119 Plätzen ausgeweitet. Da ein Ende der Flüchtlingskrise aktuell nicht absehbar ist, werden weitere mögliche Standorte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen parallel durch die Verwaltung geprüft. Siehe separater Tagesordnungspunkt.

 

Alle Flüchtlinge die aktuell über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung verfügen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Um sicherzugehen, dass sich alle in Frage kommenden Personen auch aktuell in unseren Zuständigkeitsbereich aufhalten, erfolgt seit Juni 2023 eine monatliche Kontrolle in der Leonhardkapelle, wobei alle persönlich unter Vorlage ihres aktuellen Aufenthaltstitels vorsprechen müssen. Durch diese Kontrolle soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Asylberberleistungen vermieden werden. Zum Stichtag 18.09.2023 bezogen 244 Menschen in Erkelenz Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Ein Abfluss von Personen aus den Übergangsheimen ist aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage auch weiterhin nicht nennenswert bzw. nicht realistisch zu erwarten.

 

Aktuelle Zuweisungsquote

 

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).

 

Die FlüAG-Quote zum Stand 18.09.2023 weist eine Erfüllungsquote seitens der Stadt Erkelenz in Höhe von 95,10 % aus. Hieraus ergibt sich eine rechnerische Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Erkelenz von weiteren 34 Personen. Die FlüAG-Quote für Erkelenz liegt seit einigen Monaten in einem Bereich zwischen 90 - 100 %. Eine konkrete Aussage kann daher aus der aktuellen Quote von 95,10 % nicht abgeleitet werden, da die zu verteilenden Flüchtlinge nach wie vor landesseitig nicht abnehmen und ein weiterer Zulauf wie oben bereits beschrieben für die nächsten Monate unverändert prognostiziert wird.


Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Ein Bericht über die Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz hat keinen (unmittelbaren) Bezug zum Klimaschutz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

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