Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/469/2023  

 
 
Betreff: Erkelenz, ARA PV-Dachanlage auf den Betriebsgebäuden
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
13.09.2023 
19. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ARA Lageplan NEW 1_200_230821_134802  

Tatbestand:

Unter den städtischen Liegenschaften hat die ARA den größten Energiebedarf an elektrischer Energie für die Abwasserreinigung. In der Schlammbehandlungsanlage wird durch die Vergärung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlammes Klär- bzw. Biogas erzeugt, welches zur Reduktion des elektrischen Strombezuges genutzt wird. Das Gas wird in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer Leistung von 100 kW el. verstromt. Zusätzlich ist ein Solarfaltdach mit einer Leistung von 206,4 kWp bereits genehmigt.

 

Die PV-Anlage (Photovoltaik) soll auf dem Dach des Betriebsgebäudes, der Schlammentwässerung und der Fahrzeughalle installiert werden. Insgesamt hat die Anlage eine Leistung von etwa 75 kWp. Nach Simulation wäre eine Energieerzeugung von circa 70 MWh im Jahr erreichbar.

Um die Kosten abschätzen zu können, wurde ein Angebot in Höhe von 105.000 Euro brutto eingeholt. Auf dieser Grundlage werden Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 120.000 Euro brutto angenommen.
 

Aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) beläuft sich der aktuelle Strompreis auf etwa 28ct/kWh (brutto). Das StromPBG findet Anwendung bei Strom, der nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.01.2024 verbraucht wird. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnungen den zeitlichen Anwendungsbereich des StromPBG bis zum 30.04.2024 verlängern.

 

Bei Betrachtung eines Strompreises von 28ct/kWh (brutto) und dem jährlichen Strombedarf der ARA Erkelenz ergibt sich vor dem Hintergrund einer Investitionskostensumme in Höhe von 120.000 Euro brutto eine vereinfacht berechnete Amortisationszeit von etwa 6 Jahren. Bei einer Annahme des aktuell vertraglich festgelegten Strompreises in Höhe von 49ct/kWh (netto) fällt die Amortisationszeit deutlich kürzer aus.

 

Die Realisierung ist für das Jahr 2024 geplant.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Verwaltung wird beauftragt, auf den Dachflächen des Betriebsgebäudes, der Schlammbehandlung und der Fahrzeughalle eine PV-Anlage zu planen und zu installieren. Die erforderlichen Abstimmungen und Genehmigungen mit den Überwachungsbehörden und dem Netzbetreiber sind herbeizuführen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Erhöhung der Energieerzeugungsleistung auf der ARA in Ergänzung zum Solarfaltdach. Durch die 100%-ige Eigennutzung wird der Fremdstrombezug weiter reduziert. Durch die Erzeugung von eigenem Strom mithilfe der PV-Anlage werden rechnerisch jährlich etwa 30 t CO2-Emmission eingespart.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Realisierung der Maßnahme sind  im Haushalt 2024 entsprechende Mittel in Höhe von 120.000,00 Euro unter dem Investitionskonto A11020902 Anpassungsmaßnahmen ARA eingeplant.


Anlage:

Lageplan NEW 1_200_230821_134802

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ARA Lageplan NEW 1_200_230821_134802 (1562 KB)