Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 63/354/2023  

 
 
Betreff: Barrierefreie Erschließung Leonhardskapelle
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
13.09.2023 
19. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Leonhardskapelle ist Teil eines mittelalterlichen Ensembles, das neben der Kapelle aus mehreren einstöckigen Reihenhäusern, einem "Prinzipalhaus" mit Krankensaal und Wohnungen für die Leitung des Hauses bestand. 1903 erfolgten weitgehende Umbaumaßnahmen, bei denen nur die Umfassungswände erhalten blieben. Nach einer weiteren Zwischennutzung als Stadtbibliothek wurde die Leonhardskapelle Ende der 80er Jahre zu einem Veranstaltungsraum umgebaut, dabei wurde mit der Rekonstruktion des Dachraumes das ursprüngliche Erscheinungsbild nachempfunden.

 

Als Veranstaltungsraum bietet die Leonhardskapelle im Obergeschoss bestuhlt Platz für ca. 120 Besucherinnen und Besucher. Aufgrund der bestehenden Erschließungsanlagen ist dieser Raum jedoch für ältere Menschen nur schwer, für Rollstuhlfahrer gar nicht erreichbar. Zwar besteht auch die Möglichkeit, über die benachbarte Stadtbibliothek und einen gläsernen Verbindungsgang den Veranstaltungsraum zu erreichen, auch dort sind die letzten neun Stufen ein Hindernis für mobili-tätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher.

 

Durch den Anbau einer Aufzugsanlage in dem Innenhof soll nun die barrierefreie Erschließung ermöglicht werden. Der Aufzug wird dabei im Erdgeschoss von außen zugänglich sein, im Obergeschoss wird dann der Veranstaltungsraum direkt erreicht werden, dazu wird die vorhandene Fensteranlage an dieser Stelle geöffnet.

 

Die Maßnahme wurde mit dem Behindertenbeauftragten vorbesprochen, der Maßnahme wird von dort eine hohe Priorität zugesprochen. Weiter wurde die Maßnahme mit den Denkmalbehörden vorbesprochen, der Maßnahme wird vom Grundsatz zugestimmt, eine Abstimmung im Detail ist noch erforderlich.

 

Die Maßnahme ist ein Baustein im Integriertes Handlungskonzept Erkelenz-Mitte, die Umsetzung ist für das Jahr 2024 geplant. Die Planung soll in der Sitzung am 13.09.2023 durch den Architekten Tillmanns vorgestellt werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Architekten Tillmanns vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Die Maßnahme hat einen geringfügigen Einfluss auf das Klima, da zum einen Bauprodukte verwendet werden und zum anderen Energie zum Betrieb des geplanten Aufzuges erforderlich ist. Bei der Auswahl der Bauprodukte wird darauf geachtet, eine Aufzugsanlage mit geringem Energieverbrauch zu wählen und eine Außenhülle mit geringem Wärmedurchlass zu realisieren. Der verbleibende Mehrverbrauch an Energie ist gerechtfertigt, um den Belang der Barrierefreiheit umsetzen zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabe-/ Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle S 04 01 00 09barrierefreie Erschließung Leonhardskapellemit 243.005 € zur Verfügung.