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Tatbestand: Am 21.09.2022 hat der Rat der Stadt Erkelenz ein Konzept zur innerstädtischen Verkehrsführung beschlossen. Weiterhin hat der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen: „Das Konzept zur innerstädtischen Verkehrsführung in Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Verkehrsführung in Erkelenz und als städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
Mit Datum vom 14.06.2023 hat der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt beschlossen: „Die Ostpromenade in Erkelenz-Mitte, nördlicher Teil, ist –vorbehaltlich der Erlangung der angemeldeten Fördermittel- gemäß der in der Sitzung vom 14.06.2023 vorgestellten Planunterlage auszubauen.“ Der Umbau der Ostpromenade stellt einen ersten Baustein des Konzepts zur innerstädtischen Verkehrsführung in Erkelenz dar. Die Umgestaltung des Kölner Tors soll das Konzept fortsetzen.
Mit der Umgestaltung des Kölner Tors wird das Ziel verfolgt die Leitziele im Bereich Stadtbild und öffentliche Räume (1), Mobilität und Verkehr (2), Stadtmarketing, Einzelhandel, Gastronomie (3) sowie Wohnen und Soziales (4) aus dem InHK umzusetzen:
Erreicht werden sollen diese Ziele u.a. durch folgende Maßnahmen: Rückbau der nicht mehr erforderlichen Bushaltestelle im mittleren Bereich des Kölner Tors und dadurch Abbau einer (optischen) Barriere im öffentlichen Raum. Schaffung von verschiedenen Sitzmöglichkeiten ohne Konsumzwang. Begrünung des Bereiches durch Beete und Pflanzkübel (aufgrund von Leitungen und Kanälen sind keine tiefwurzelnden Bepflanzungen möglich). Einbau von innovativen Beleuchtungs- und Verschattungselementen welche gleichzeitig den Blick in die Vertikale nicht verstellen. Hierdurch kann eine Aufmerksamkeit auf das Kölner Tor gelenkt und gleichzeitig den steigenden Temperaturen am Kölner Tor entgegengewirkt werden. Neuordnung der Verkehrsbeziehung in Verbindung mit der Umsetzung des Konzeptes zur innerstädtischen Verkehrsführung.
Das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung durch die Planungsgruppe MWM vorgestellt.
Bereits in 2021 wurde zum Tag der Städtebauförderung ein unverbindliches Stimmungsbild der Öffentlichkeit zum Erhalt oder der Entfernung der Überdachung am Kölner Tor eingeholt. Das Ergebnis war weder repräsentativ noch eindeutig.
Weiteres Vorgehen: Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes einen Förderantrag für Städtebaufördermittel zur Umgestaltung des Kölner Tors bis zum 31.10.2023 stellen.
Im Folgejahr 2024 soll nach Erhalt eines positiven Fördervotums die Planung vertieft werden. Die Umgestaltung soll nach der Fertigstellung der Mobilstation, der Umgestaltung des Marktes/Kölner Str. (Fußgängerzone) sowie der Ortspromenade erfolgen. Zur Umsetzung ist ein Baubeschluss im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt zu fassen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Den wesentlichen Anforderungen zur Umgestaltung des Kölner Tors wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der vorgestellten Konzeption einen Förderantrag zur Umgestaltung des Kölner Tors zu stellen. 3. Die politischen Gremien sind über den Verlauf des Förderantrages (Sachstand) zu informieren.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Ja X Nein ☐
Die Fläche ist zu 100 % versiegelt und bleibt bis auf einige Beete weiterhin versiegelt. Durch Verschattungselemente kann eine starken Aufheizung der Oberflächen im Sommer entgegengewirkt werden. Anpflanzungen in Beeten und Kübeln können ebenfalls Schatten spenden und in einem gewissem Maße Verdunstungskühle ausstrahlen. Kleinere Entsiegelungen sind im Bereich der geplanten Beete vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Kölner Tors stehen unter dem Produktsachkonto S12010111 Kölner Tor: Neuordnung und Aufwertung (InHK) für die folgenden Jahre zur Verfügung.
Mit dem Antrag auf Fördermittel soll eine Finanzierung zu 60 % durch den Bund sowie des Landes NRW im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ erfolgen.
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