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Vorlage - A 20/618/2023  

 
 
Betreff: Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2022 der Stadt Erkelenz und des Lageberichtes gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.06.2023 
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.06.2023 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 wurde gem. § 95 Abs. 5 GO NRW formgerecht am 03. Mai 2023 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes und des Lageberichtes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 102 Abs. 1 GO NRW. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2022 und des dazugehörigen Lageberichtes. Der Rat stellt schließlich den durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss und Lagebericht bis spätestens zum 31. Dezember 2023 durch Beschluss fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 

Kämmerer Schmitz wird die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlussentwurfes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2023 vorstellen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2022er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Jahresabschlusses 2022 (wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet)