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Tatbestand: Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 wurde gem. § 95 Abs. 5 GO NRW formgerecht am 03. Mai 2023 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes und des Lageberichtes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 102 Abs. 1 GO NRW. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2022 und des dazugehörigen Lageberichtes. Der Rat stellt schließlich den durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss und Lagebericht bis spätestens zum 31. Dezember 2023 durch Beschluss fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Kämmerer Schmitz wird die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlussentwurfes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2023 vorstellen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Entwurf des Jahresabschlusses 2022 (wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet) |
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