Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/282/2023  

 
 
Betreff: Antrag der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz vom 12.12.2022 auf Bezuschussung der Fahrt von Schüler*innen der Französischkurse der Klassen 7, 8 und 9 mit Begleitpersonen nach Saint-James in der Zeit vom 31.05. bis 07.06.2023
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
28.03.2023 
2. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz beantragt, für die Fahrt von 15 Schüler*innen mit zwei Begleitpersonen nach Saint-James in der Zeit vom 31.05. bis 07.06.2023 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.

 

Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Saint-James für Jugendliche (unter 18 Jahre) 62,00 Euro und für Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 Euro. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung:

 

15 Schüler*innen x 62,00 Euro

930,00 Euro

2 Begleitpersonen x 31,00 Euro

62,00 Euro

insgesamt

992,00 Euro

 

Die Richtlinien über die Zuschussgewährung besagen, dass alle Zuschussmöglichkeiten (z.B. Deutsch-Französisches Jugendwerk) ausgeschöpft sein müssen, bevor ein Zuschuss durch die Stadt Erkelenz gewährt wird. Die Europaschule Erkelenz hat den entsprechenden Antrag im vergangenen Jahr an das Deutsch-Französische Jugendwerk gestellt. Bislang liegt ein vorläufiger Bewilligungsbescheid über 594,40 Euro vor. Der aus Partnerschaftsmitteln nach Vorliegen des Verwendungsnachweises auszuzahlende Betrag wird sich um den Betrag reduzieren, den das Deutsch-Französische Jugendwerk endgültig bewilligt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz wird für die Fahrt von 15 Schüler*innen mit zwei Begleitpersonen ein Zuschuss in Höhe von max. 992,00 Euro gewährt.

 

Der aus Partnerschaftsmitteln nach Vorliegen des Verwendungsnachweises auszuzahlende Betrag wird sich um den Betrag reduzieren, den das Deutsch-Französische Jugendwerk bewilligen wird.

 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten betragen max. 992,00 Euro und stehen im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 01150.531800 zur Verfügung.