Bestehende Richtlinie | Vorschlag zur Änderung |
Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und den Freundschaftsstädten Bad Windsheim | Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und den Freundschaftsstädten Bad Windsheim und Bergstadt Thum (Stadtteilfreundschaft) |
Eine Zuschussgewährung setzt voraus, dass Fahrten bzw. Besuche in und aus Saint-James, Bad Windsheim durch die dortigen für die Partnerschaft zuständigen Gremien gewünscht werden und diese der Partnerschaft dienlich sind. | Eine Zuschussgewährung setzt voraus, dass Fahrten bzw. Besuche in und aus Saint-James, Bad Windsheim und Thum durch die dortigen für die Partnerschaft zuständigen Gremien gewünscht werden und diese der Partnerschaft dienlich sind. |
Bei einer Zuschussgewährung wird vorausgesetzt, dass das Auftreten und Benehmen der Zuschussempfänger*innen in Saint-James, in Bad Windsheim korrekt ist, dass kein Grund zu Beanstandungen besteht und eine Störung der Partnerstadt/Freundschaftsstadt nicht befürchtet werden muss. | Bei einer Zuschussgewährung wird vorausgesetzt, dass das Auftreten und Benehmen der Zuschussempfänger*innen in Saint-James, in Bad Windsheim und in Thum korrekt ist, dass kein Grund zu Beanstandungen besteht und eine Störung der Partnerstadt/Freundschaftsstadt nicht befürchtet werden muss. |
Der Mindestfördersatz für Fahrten nach Saint-James beträgt für Jugendliche (bis 18 Jahre) 62,00 € je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche (bis 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 € je Teilnehmer (maximal 30 Personen je Gruppe werden bezuschusst). | Der Mindestfördersatz für Fahrten nach Saint-James beträgt für Jugendliche (bis 18 Jahre) 62,00 € je Teilnehmenden und für Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmenden und für Fahrten nach Bad Windsheim und nach Thum für Jugendliche (bis 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmenden und für Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 € je Teilnehmenden (maximal 30 Personen je Gruppe werden bezuschusst). |
Er kann sich für Jugendliche (unter 18 Jahre) bis auf 100,00 Euro (Saint-James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden. | Er kann sich für Jugendliche (unter 18 Jahre) bis auf 100,00 Euro (Saint-James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim und Thum) je Teilnehmer erhöhen, wenn die im Haushalt für das laufende Jahr bereitgestellten Mittel dadurch nicht überschritten werden. |
Der Fördersatz für Besuche aus Saint-James beträgt pauschal 512,00 € und für Besuche aus Bad Windsheim pauschal 256,00 €. | Der Fördersatz für Besuche aus Saint-James beträgt pauschal 512,00 € und für Besuche aus Bad Windsheim bzw. Thum pauschal 256,00 €. |
Liegen mehr Anträge vor, als Maßnahmen gefördert werden können, trifft das Partnerschaftskomitee in Absprache mit dem Partnerschaftskomitee in Saint-James bzw. Bad Windsheim eine Auswahl. | Liegen mehr Anträge vor, als Maßnahmen gefördert werden können, trifft das Partnerschaftskomitee in Absprache mit den zuständigen Stellen in Saint-James, Bad Windsheim bzw. Thum eine Auswahl. Alternativ kann der Mindestfördersatz entsprechend reduziert werden. |
Das Partnerschaftskomitee behält sich vor, Zuschüsse für zwei oder mehrere Gruppen, die gleichzeitig kommen bzw. fahren zu bewilligen; dadurch sollen Doppelbezuschussungen vermieden werden. | Das Partnerschaftskomitee behält sich vor, Zuschüsse für zwei oder mehrere Gruppen, die gleichzeitig kommen bzw. fahren, nicht zu bewilligen; dadurch sollen Doppelbezuschussungen vermieden werden. |