Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/272/2023  

 
 
Betreff: Wahl stv. Ausschussvorsitz
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.03.2023 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Zuge des Mandatsverzichts von Katharina Gläsmann hat die SPD-Fraktion Umbesetzungen in den Ausschüssen und Gremien durch den Rat beschließen lassen. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde Andreas Dahlke (bisher: ordentliches Ausschussmitglied und stv. Ausschussvorsitz; jetzt: stv. Ausschussmitglied) durch Iris Zwirner (jetzt: ordentliches Ausschussmitglied) ersetzt. Durch diesen Wechsel besteht nun die Notwendigkeit, den stv. Ausschussvorsitz im Haupt- und Finanzausschuss neu zu wählen.

 

Gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte, also aus den ihm angehörenden ordentlichen Mitgliedern,

ein Mitglied bzw. mehrere Mitglieder des Ausschusses zum stv. Ausschussvorsitz.

 

In seiner konstituierenden Sitzung am 10.12.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss gefasst, einen stv. Ausschussvorsitz zu wählen.

 

Wahlen werden nach der Vorgabe des § 50 Absatz 2 Satz 1 GO NRW – wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt (und das Gesetz bestimmt in diesem Fall nichts anderes) oder wenn niemand widerspricht – durch offene Abstimmung, sonst durch die Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten hierbei – im Gegensatz zu möglichen Stimmenthaltungen – als gültige Stimmen.

 

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl (Stichwahl) statt. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte (einfache Mehrheit). Bei Stimmengleichheit folgt ein Losentscheid.


Beschlussentwurf:

„Hiermit wird ……………… zum stv. Ausschussvorsitz im Haupt- und Finanzausschusses gewählt.“


Finanzielle Auswirkungen:

---