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Vorlage - A 66/462/2023  

 
 
Betreff: Erkelenz, Kanalsanierung Parkhausumfahrung Ostpromenade
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
22.03.2023 
17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Kanäle im Bereich der Parkhausumfahrung an der Ostpromenade weisen einen mittelfristigen Sanierungsbedarf auf. Im Zuge der baulichen Umsetzung des „Integrierten Handlungskonzeptes für den Marktbereich hat der Abwasserbetrieb eine aktuelle Kanal-TV-Untersuchung veranlasst. Auf Basis der aktuellen Kanal-TV-Untersuchung wurde das IB Achten und Jansen mit der Planung und Ausführung der Kanalsanierung beauftragt.

Ursprünglich sollte ein Austausch 1:1 in offener Bauweise in den vorhandenen Trassen erfolgen, um einen Bodeneingriff in ungestörtem Baugrund (Archäologie, Kampfmitteluntersuchung) zu vermeiden. Nach Vorlage der Planungen für das neue Parkhaus ergaben sich neue Zwangspunkte für die Kanalsanierung, da der südwestliche Teil neu trassiert werden muss und das neue Gebäude an den nördlichen Kanal heranreicht.

Ein Sanierungsvorschlag wurde vom IB A&J erarbeitet, der Kosteneinsparungen gegenüber der ursprünglichen Maßnahmenplanung generiert.

 

Maßnahmen:

Im Nordwesten können zwei Haltungen in geschlossener Bauweise mittels Inlinerverfahren saniert werden, da hier die Lage des neuen Parkhauses die bestehende Kanaltrasse nicht touchiert. Die angeschlossenen Schächte werden ebenfalls parallel saniert. Im Südwesten müssen eine Haltung verlängert und eine Haltung in offener Bauweise neu errichtet werden. Hier ragt das neue Fundament des Parkhauses über die jetzigen Parkdeckabmessungen hinaus und kollidiert mit der vorhandenen Kanaltrasse, so dass der vorhandene Kanal in seiner Achse parallel verschoben werden muss. Die neue Haltungstrasse wird so gewählt, dass ein ausreichender Abstand zum geplanten Parkhaus eingehalten und bestehende Hausanschlüsse übernommen werden können. Die Anbindung von Hausanschlüssen bzw. die Erneuerung /Sanierung dieser werden parallel durchgeführt. Die Kanalsanierungsarbeiten erfolgen erst nach Fertigstellung des Rohbaus des neuen Parkhauses. Für die Bauzeit des Parkhauses wird ein Umflutprovisorium für eine ordnungsgemäße Entwässerung hergestellt. Die anschließenden Straßenbauarbeiten rund um das Parkhaus (Ausbau der Oberflächen) werden in Abhängigkeit vom Förderbescheid geplant und ausgeführt. Hierfür wird ein separater Baubeschluss eingeholt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung der Kanalsanierung beauftragt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Kanalsanierungsmaßnahme (Planung und Ausbau) steht die benötigte und aufgeführte Investivsumme auf dem Investitionskonto A11020030 in Höhe von 325.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.