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Vorlage - 0/51/309/2023  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023/2024 - 2028/2029
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.03.2023 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023 2024 bis 2028 2029  

Tatbestand:

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind gemäß § 4 Abs. 1 KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu entwickeln.

 

Nach § 4 Abs. 2 KiBiz erstellen die Jugendämter einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort.

 

Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Erkelenz mit der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023/2024 - 2028/2029 nach.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023/2024 - 2028/2029.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt der Stadt Erkelenz zur Verfügung gestellt.


Anlage:

Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023/2024 - 2028/2029

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023 2024 bis 2028 2029 (897 KB)