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Vorlage - 0/51/308/2023  

 
 
Betreff: Wahl einer/eines stv. Ausschussvorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.03.2023 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 01.02.2023 wurde bekannt gegeben, dass Frau Katharina Gläsmann erklärt hat, auf ihr Ratsmandat zu verzichten. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Erkelenz am 01.02.2023 Ratsfrau Iris Zwirner ersatzbestellt. Die persönliche Vertretung (Ratsherr Michael Tüffers) bleibt unberührt.

 

Da Frau Katharina Gläsmann auch stv. Ausschussvorsitzende des Jugendhilfeausschusses war, ist auch der Posten des / der stv. Ausschussvorsitzenden des Jugendhilfeausschusses vakant.

 

Gemäß § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG) wird der / die stv. Ausschussvorsitzende von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Rat angehören, gewählt. Somit kann nur gewählt werden, wer als Jugendhilfeausschussmitglied auch dem Rat angehört.

Im Übrigen gelten nach der Regelung des 1. AG-KJHG für die Wahl die Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, da sonst nichts anderes bestimmt ist. Somit unterliegt die Wahl den Regelungen des § 58 i. V. m. § 50 GO NW. Danach wird die Wahl, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, ansonsten durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Zum/Zur stv. Ausschussvorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird in offener Abstimmung mit folgendem Wahlergebnis gewählt

 

Ratsfrau / Ratsherr…“


Finanzielle Auswirkungen:

keine