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Tatbestand: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 beschlossen, die neue Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Granterath, Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße / Oststraße“ „Prior-Simons-Straße“ zu benennen.
In der Sitzung des Bezirksausschusses Granterath / Hetzerath vom 22.11.2022 wurde ausgeführt, dass inzwischen das Geburtshaus des Prior Simons an der Ecke In Granterath / Brunnenstraße entdeckt worden wäre.
Der Bezirksausschuss Granterath / Hetzerath hat daher in seiner Sitzung am 22.11.2022 einstimmig beschlossen, die in der als Anlage beigefügten Lagekarte rot markierte Straßenteilfläche der Brunnenstraße, beginnend ab dem Geburtshaus des Prior Simons an der Einmündung zur Straße „In Granterath“ bis zum Neubaugebiet ebenfalls „Prior-Simons-Straße“ zu benennen.
Von der Umbenennung wäre nur ein Anlieger betroffen, der nach Angaben in der Sitzung des Bezirksausschusses bereits signalisiert habe, mit der Umbenennung einverstanden zu sein.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Bezirksausschusses zu folgen und diesen zu beschließen.
Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 04.11.2020 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit. Beschlussentwurf: „Die in der Anlage rot gekennzeichnete Straßenteilfläche der „Brunnenstraße“, Gemarkung Granterath, Flur 17, Flurstück 1 wird umbenannt in „Prior-Simons-Straße“.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Liegenschaftskarte
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