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Tatbestand: Am 21.11.2022 ist der Alt- und Ehrenbürgermeister Peter Jansen nach langer schwerer Krankheit im Alter von 63 Jahren verstorben.
Gemäß Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.09.2004 kann für verstorbene Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine Ehrengrabstätte zur Verfügung gestellt werden, wenn diese sich um das Wohl der Stadt in hervorragender Weise verdient gemacht oder durch herausragenden Leistungen zum Ansehen der Stadt in besonderen Maße beigetragen haben.
Die im Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen haben sich mehrheitlich darauf verständigt, Peter Jansen eine entsprechende Ehrengrabstätte zu verleihen.
Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Beschlussentwurf: „Die Dringlichkeitsentscheidung vom 28.11.2022 zur Verleihung einer Ehrengrabstätte an Peter Jansen, Bürgermeister a. D. und Ehrenbürgermeister der Stadt Erkelenz, wird hiermit genehmigt.“
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 28.11.2022
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