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Vorlage - A 10/253/2022  

 
 
Betreff: Berücksichtigung von Namen verstorbener Erkelenzer Bürgerinnen bei zukünftigen Straßennamenvergaben
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
08.12.2022 
14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Frau Rita Hündgen, Vorsitzende des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e. V., hat aktuell gegenüber dem Bürgermeister sowohl mündlich als auch schriftlich angeregt, dass zukünftig bei der Straßennamenvergabe mit sich verdient gemachten Personen auch die Namen von Erkelenzer Bürgerinnen Berücksichtigung finden sollen. Als konkrete Vorschläge nennt Frau Hündgen dabei die Erkelenzer Künstlerin Ursula Klügel (Kunst im öffentlichen Straßenraum) und die Stifterin Katharina Hardy (vererbte ihr Vermögen der Stadt für den Bau des Hermann-Josef-Altenheims).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über konkrete Straßennamenvergaben ist gemäß Zuständigkeitsordnung des Rates der Haupt- und Finanzausschuss. Hierbei entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig aufgrund eines entsprechenden empfehlenden Beschlusses des Bezirksausschusses, in dessen Stadtbezirk die Straße oder der Platz liegen, die oder der neu zu benennen ist.

 

Soweit bisher Straßen, Wege und Plätze nach Erkelenzer Persönlichkeiten benannt sind, so ist es tatsächlich so, dass Frauennamen (abgesehen von diversen Heiligennamen wie ‚Plektrudis‘ oder ‚Anna‘) nicht vorkommen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss als für die Beschlussfassungen zuständiges Gremium könnte hier seinerseits gegenüber den Bezirksausschüssen eine Empfehlung aussprechen, dem vorliegenden Vorschlag, verdiente verstorbene Erkelenzer Bürgerinnen bei zukünftigen Benennungen in die Auswahlverfahren aufzunehmen und zu berücksichtigen, nachzukommen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an die Bezirksausschüsse):

„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Bezirksausschüssen bei deren empfehlenden Beschlüssen über die Neubenennung von Straßen, Wegen und Plätzen – sollte man diese Örtlichkeiten nach verdienten verstorbenen Persönlichkeiten benennen wollen - sich um die Stadt Erkelenz verdient gemachte Erkelenzer Bürgerinnen zu berücksichtigen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.