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Vorlage - A 30/250/2022  

 
 
Betreff: Benennung von neuen Straßenflächen im Bereich der Bebauungspläne
1) Golkrath, Nr. 0400.2/2 "Am Hundsstrauch" und
2) Matzerath, Nr. III/2 "Kauler Weg"
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.06.2022 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Liegenschaftskarten  

Tatbestand:

Im Zusammenhang mit der Realisierung der Bebauungspläne Golkrath, Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“ und Matzerath, Nr. III/2 „Kauler Weg“ sind die dort vorgesehenen Straßenflächen zu benennen.

 

Der Bezirksausschuss Golkrath hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 einstimmig beschlossen,

 

1)      die in der als Anlage 1 beigefügten Lagekarte gelb schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Am Hundsstrauch“ „Am Kloster“ zu benennen, und

 

2)      die in der als Anlage 2 beigefügten Lagekarte gelb schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Kauler Weg“ „Am Bolzplatz“ zu benennen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen des Bezirksausschusses zu folgen und diese zu beschließen.

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 04.11.2020 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.


Beschlussentwurf:

„1.  Die in Anlage 1 gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Golkrath, Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“ wird „Am Kloster“ benannt.

 

2.  Die in Anlage 2 gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Matzerath, Nr. III/2 „Kauler Weg“, wird „Am Bolzplatz“ benannt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Liegenschaftskarten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liegenschaftskarten (267 KB)