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Tatbestand: Im Zusammenhang mit der Realisierung der Bebauungspläne Golkrath, Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“ und Matzerath, Nr. III/2 „Kauler Weg“ sind die dort vorgesehenen Straßenflächen zu benennen.
Der Bezirksausschuss Golkrath hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 einstimmig beschlossen,
1) die in der als Anlage 1 beigefügten Lagekarte gelb schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Am Hundsstrauch“ „Am Kloster“ zu benennen, und
2) die in der als Anlage 2 beigefügten Lagekarte gelb schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Kauler Weg“ „Am Bolzplatz“ zu benennen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen des Bezirksausschusses zu folgen und diese zu beschließen.
Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 04.11.2020 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit. Beschlussentwurf: „1. Die in Anlage 1 gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Golkrath, Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“ wird „Am Kloster“ benannt.
2. Die in Anlage 2 gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Matzerath, Nr. III/2 „Kauler Weg“, wird „Am Bolzplatz“ benannt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Liegenschaftskarten
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