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Vorlage - A 10/186/2022  

 
 
Betreff: Vision-Statements des Digitalbeirates als Grundlage für eine Digitalstrategie der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
07.06.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Ratsbeschluss vom 27.05.2021 wurde die Gründung eines Digitalbeirates für die Stadt Erkelenz beschlossen. Nach einer Bewerbungsphase, bei der sich über 60 Bürger*innen auf die fünf ausgeschriebenen Plätze im Beirat beworben haben, und einem daran angeschlossenen internen Auswahlprozess, hat der Digitalbeirat mit seiner ersten Sitzung am 09.12.2021 die Arbeit aufgenommen.

 

Nachdem die erste Sitzung des Beirates dem gegenseitigen Kennenlernen diente und einen Abgleich der gegenseitigen Erwartungshaltungen ermöglichen sollte, wurde die zweite Sitzung am 24.03.2022 dazu genutzt sog. „Vision-Statements“ zu entwerfen. Diese Statements sollen den Digitalbeirat bei der weiteren Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie leiten. So werden die weiteren Sitzungen dazu genutzt, die einzelnen Handlungsfelder der Strategie zu erarbeiten und zu beschreiben. An diese Handlungsfelder soll sich eine „Roadmap“ (Vorhabenplanung) der Stadt Erkelenz anknüpfen, in der die konkreten Projekte aufgenommen und mit einer Zeitachse und einer Priorisierung versehen werden. Die „Roadmap“ soll laufend aktualisiert werden und stellt den dynamischen Teil der Strategie dar, während die Handlungsfelder und Vision im Zeithorizont von mindestens 10 - 15 Jahren zu sehen sind.

 

Die Vision-Statements sind daher von einer zentralen Bedeutung für den gesamten Strategieprozess.

 

Die Statements lauten wie folgt:

 

1.

Die Stadt Erkelenz stellt ihren Bürger:innen Verwaltungsdienstleistungen proaktiv bereit.

 

2.

Dienstleistungen und Antragsverfahren werden nach dem Grundsatz „digital first“ entwickelt. Wir vergessen dabei nicht, dass es zusätzlich einen analogen Zugang zu Angeboten geben muss. Die Entscheidung für oder gegen ein digitales Angebot trifft jede:r Bürger:in nach ihren/seinen lebensphasengerechten Bedürfnissen.

 

3.

Die Bürger:innen können selbstbestimmt und unabhängig von Raum und Zeit städtische Daten oder Dienstleistungen abrufen. Die städtischen Daten stehen zur offenen Nutzung in guter Qualität für Alle zur Verfügung.

 

4.

Die Stadt Erkelenz versteht sich als Bindeglied zu weiterführenden und mitunter nicht-städtischen Digitalisierungsinitiativen in den Bereichen Bildung, Mobilität, Gesundheit, Gesellschaft, Umwelt und Klimaschutz und hält dafür entsprechende Ressourcen bereit.

 

5.

Die Stadt Erkelenz fördert den Aufbau und die Weiterentwicklung von digitalen Kompetenzen bei Bürger:innen und den Mitarbeitenden in der Verwaltung durch eigene Aktivitäten, um einen nachhaltigen Nährboden für die Entwicklung und Nutzung von digitalen Angeboten zu schaffen.

 


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung nimmt die erarbeiteten Vision-Statements zur Kenntnis.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine