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Vorlage - /025/2022  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.03.2022: Asylbewerber/Flüchtlingsheim
Status:öffentlich  
Federführend:Erster Beigeordneter   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2022 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

Mit Antrag vom 07.03.2022 beantragt die Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz, der Rat möge in Anbetracht der Kampfhandlungen in der Ukraine und dem zu erwartenden Flüchtlingsstrom umgehend beschließen, den geplanten Ergänzungsbau der Asylbewerber-/Flüchtlings-liegenschaft in Neuhaus, der aus Kostengründen zurückgestellt wurde, sofort zu realisieren. Nach Ansicht des Antragstellers sind die für den Neubau erforderlichen finanziellen Mittel dem Fond des InHK zu entnehmen. Die im InHK vorgesehenen Stadtverschönerungsmaßnahmen müssten, so die Fraktion Bürgerpartei, in Anbetracht der Situation verschoben werden.

 

Aufgrund des völkerrechtswidrigen und in jeder Hinsicht zu verachtenden Krieges in der Ukraine sind tatsächlich in den letzten Wochen sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach Erkelenz gekommen. Die Unterbringung erfolgt bislang vornehmlich in privaten Unterkünften, teilweise auch durch Privatleute organisiert. Es ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage damit zu rechnen, dass auch weiterhin eine erhebliche Anzahl von Menschen Erkelenz erreichen wird. Der von der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz zur Lösung entstehender Unterbringungsfragen vorgeschlagene sofortige Neubau des für Neuhaus vorgesehenen Ergänzungsbaus löst jedoch die aktuelle Frage der Unterbringung nicht. Der Neubau kann nicht in dem Zeitraum realisiert werden, der aufgrund der aktuellen Lage notwendig ist. Vollständigkeitshalber sei auch darauf hingewiesen, dass die von der Bürgerpartei Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vorgeschlagene Finanzierung des Neubaus aus dem Fond des InHK ohnehin nicht möglich ist. Bei den Mitteln handelt es sich um landesseitig zugewiesene Mittel, die zweckgebunden sind und über die daher nicht einseitig verfügt werden kann. Zudem führt die fehlende Veranschlagung im Haushalt des Jahres 2022 bei Umsetzung des Antrages der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz zu einer Verpflichtung zum Erlass eines Nachtragshaushaltes.  Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag daher abgelehnt werden.


Beschlussentwurf:

„Der geplante Ergänzungsbau der Asylbewerber/Flüchtlingsliegenschaft in Neuhaus, der aus Kostengründen zurückgestellt wurde, ist sofort zu realisieren.“


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind aktuell nicht veranschlagt. Angesichts der Größenordnung des Investitionsvolumens ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz (145 KB)