Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Für den vorgenannten Zeitraum liegen keine Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für den lfd. Haushalt vor, die eine Kenntnisnahme erfordern.
Die im Rahmen der Erstellung des 2021er Jahresabschlusses getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden krankheitsbedingt in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung gebündelt vorgelegt.
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