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Vorlage - A 20/567/2022  

 
 
Betreff: Verkaufspreis und Verkaufsbedingungen für Baugrundstücke im Baugebiet Matzerath – Kauler Weg
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
31.03.2022 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkaufsplan Baugebiet Matzerath  
Liegenschaftskarte  
Luftbild  

Tatbestand:

Um dem Bedarf nach Wohnbauland und der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Matzerath nachzukommen, sollen auf dem bisher als Grünfläche und Bolzplatz genutzten städtischen Grundstück am Kauler Weg Wohnbauflächen entwickelt werden. Der aus diesem Grund aufgestellte und beschlossene Bebauungsplan Nr. III/2 „Kauler Weg“ Erkelenz-Matzerath hat am 25.02.2022 Rechtskraft erlangt.

 

Die für die Umsetzung des Bebauungsplans erforderlichen Erschließungsarbeiten sind beauftragt und sollen voraussichtlich Anfang April beginnen. Der Bolzplatz wird an den östlichen Ortsrand in den Bereich „Schwarzer Weg“ verlegt.

 

Das Baugebiet umfasst insgesamt sieben Baugrundstücke. Die Vermarktung der Baugrundstücke soll analog zur Vorgehensweise bei der städtischen Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft (GEE) erfolgen. Das bedeutet, dass sich die städtische Liegenschaftsabteilung bei der Vermarktung des Grundstücksportals www.freiebaugrundstuecke.de bedient. Die Freischaltung des Baugebietes im Grundstücksportal erfolgt ca. eine Woche nach der Beschlussfassung. Die registrierten Bau-Interessenten für den Ortsteil Matzerath (derzeit ca. 1.800) werden über den Vermarktungsbeginn per E-Mail informiert.

 

Unter Berücksichtigung der Erschließungskosten sollen die Baugrundstücke zum Preis von 160,00 €/m² voll erschlossen verkauft werden. Der Kaufpreis enthält die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die Kosten für die Kanalgrundstücksanschlüsse sowie Vermessung und Katasterübernahme. Die Verkaufsbedingungen entsprechen den aktuellen Bedingungen, wie sie auch bei Grundstücksverkäufen der GEE und zuletzt beim städtischen Baugebiet in Bellinghoven Anwendung finden.


Beschlussentwurf:

„Die Baugrundstücke im Baugebiet Matzerath – Kauler Weg werden zum Preis von 160,00 €/m² voll erschlossen verkauft.

Der Grundstückskauf wird abhängig von der Einhaltung der KfW-Effizienzhaus-Standards bzw. des Passivhaus-Standards wie folgt gefördert:

 

KfW-Effizienzhaus-Standard

Erstattung pro m² Grundstücksfläche

40

3,00 €

40 ee, 40 NH

5,00 €

Passivhaus/40 plus

7,00 €

 

Der Nachweis muss spätestens 12 Monate nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses durch Vorlage einer Bestätigung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erfolgen.

 

Es gelten folgende Verkaufsbedingungen:

 

  1. Die Baugrundstücke werden den Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen/Bewerbungen zum Kauf angeboten.
  2. Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt Erkelenz oder der GEE erworben hat oder wem durch die Stadt Erkelenz oder GEE ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.
  3. Als Käufer kommen nur natürliche Personen in Betracht. Grundstücke für den Verkauf an Bauträger/Investoren stehen in diesem Baugebiet nicht zur Verfügung.
  4. Das Baugrundstück kann durch den Käufer zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner(in) erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des Käufers dann mindestens ½ betragen muss. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner(in) und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 entsprechend.
  5. Der Verkauf durch die Stadt Erkelenz erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen.

Sollten diese Voraussetzungen vom Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung.

  1. Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig hergestellt haben.
  2. Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der Stadt Erkelenz weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der Stadt Erkelenz führen können, sind z. B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
  3. Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Erkelenz abgesichert.
  4. Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Bau-Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Verkaufserlöse in Höhe von rund 544.000,00 Euro.


Anlagen:

Verkaufsplan Baugebiet Matzerath

Liegenschaftskarte

Luftbild

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkaufsplan Baugebiet Matzerath (94 KB)      
Anlage 2 2 Liegenschaftskarte (244 KB)      
Anlage 3 3 Luftbild (2276 KB)