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Vorlage - A 20/565/2022  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 14.02.2022: Halbjährige Berichterstattung über den Abfluss der im Haushalt eingestellten Investitionsmittel
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
31.03.2022 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bündnis 90_Die Grünen vom 14.02.2022  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 14. Februar 2022 stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nachfolgenden Antrag zur Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, dem Rat halbjährig in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses oder in den Sitzungen des Rates über den aktuellen Stand des Abflusses der im Haushalt eingestellten Investitionsmittel zu unterrichten.“

 

Als Begründung des Antrags wird aufgeführt, dass in den Jahren 2017 – 2020 lediglich durchschnittlich 61,4 % der zur Verfügung gestellten Investitionsmittel verausgabt worden seien. Dieser Trend setze sich laut „Bericht des Kämmerers zur finanziellen Lage der Stadt Erkelenz vom 31.12.2021“ in 2021 fort. Es wird weiter ausgeführt, dass, selbst unter Berücksichtigung der vielfältigen und nicht immer beeinflussbaren Gründe im Einzelfall, die zu einer Nichtumsetzung einer Investition führen, es sich nicht um ein Problem eines einzelnen Jahres handele, wenn durchschnittlich 38,6 % aller veranschlagten Investitionen nicht durchgeführt werden würden. Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen sei diese (Nichtausführungs-)Quote sogar noch höher. Weiter wird ausgeführt, dass für 2022 ein Rekordinvestitionswert von 34 Mio. € vorgesehen sei, der allein aufgrund der personellen Kapazitäten der Verwaltung vermuten lasse, dass eine höhere Umsetzungsquote erreicht werden könne.

Aus diesen Gründen solle ein regelmäßiges, halbjähriges Investitionscontrolling durchgeführt werden, um auf aktuelle Entwicklungen zeitgemäß reagieren zu können und eine transparente Verwendung der städtischen Mittel darzustellen. Mittelfristig erhoffe man sich von diesem Investitionscontrolling eine bedarfs- und umsetzungsnähere Steuerung der Mittelbereitstellung für Investitionen, mit einem Volumen von mehr als 100.000 €, zu erhalten.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz ist der Haupt- und Finanzausschuss für die für die Ausführung des Haushaltsplanes notwendigen Entscheidungen zuständig, soweit nicht insbesondere der Rat, andere Ausschüsse oder der Bürgermeister zuständig sind. Eine halbjährige Berichterstattung zum Mittelabfluss bei Investitionen ist somit grundsätzlich eine Angelegenheit, über die der Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden hat.

 

Eine Nachfrage der Verwaltung bei der GPA NRW ergab, dass im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2020 in allen mittleren kreisangehörigen Kommunen in NRW durchschnittlich 42 % aller Haushaltsermächtigungen (Haushaltsplanansatz zuzüglich Ermächtigungsübertragungen) tatsächlich in Anspruch genommen worden sind. Im Vergleich dazu sind bei der Stadt Erkelenz die in den Jahren 2017 bis 2020 bereitgestellten Haushaltsermächtigungen zu 48 % in Anspruch genommen worden.  Damit liegt der durchschnittliche Wert also deutlich oberhalb des Mittelwertes vergleichbarer Kommunen in NRW. 

 

Grundsätzlich ist es möglich, den veranschlagten Investitionssummen pro Maßnahme die tatsächlichen Istauszahlungen pro Maßnahme halbjährlich gegenüber zu stellen. Der zusätzliche Aufwand für die Erstellung einer solchen Übersicht hält sich auch in überschaubaren Grenzen. Eine Berichterstattung zum 31.12. eines Jahres macht dabei jedoch wenig Sinn, da die Angaben dann einerseits ziemlich genau dem in dieser Zeit zu erstellenden Jahresabschluss entsprächen und andererseits eine zeitnahe Reaktion auf „aktuelle Entwicklungen“ nicht mehr möglich ist.

 

Soweit mit dem Bericht der Wunsch nach dezidierteren Ausführungen zum Ausführungsstand pro Investitionsmaßnahme zum jeweiligen Stichtag verbunden wird, sei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass dies mehrere Fachämter im Hause in einem nicht unerheblichem zeitlichen Umfang binden würde.


Beschlussentwurf:

„Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat halbjährig (oder alternativ: alljährlich zum 30.06.) in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand des Abflusses der im Haushalt eingestellten Investitionsmittel, für Investitionen mit einem Investitionsvolumen größer als 100.000 €, zu berichten.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bündnis 90_Die Grünen vom 14.02.2022 (435 KB)