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Vorlage - 0/51/299/2022  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.03.2022 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022-2023 der Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind gemäß § 4 Abs. 1 KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu entwickeln.

 

Nach § 4 Abs. 2 KiBiz erstellen die Jugendämter einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort.

 

Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Erkelenz mit der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023 nach.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt der Stadt Erkelenz zur Verfügung gestellt.


Anlage:

Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023 der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022-2023 der Stadt Erkelenz (1026 KB)