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Vorlage - 0/51/296/2022  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Heinsberg
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.03.2022 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2022 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales berichtete in der Jugendhilfeausschusssitzung am 02.12.2019 zum Bedarf einer spezialisierten Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Heinsberg aus Sicht des örtlichen Jugendamtes.

 

In der dritten Sitzung des Jugendhilfeausschusses dieser Legislaturperiode wurde am 29.06.2021 und nachfolgend im Rat beschlossen: „Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird beauftragt, eine Vereinbarung zur Errichtung einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in freier Trägerschaft gemeinsam mit allen Jugendämtern im Kreis Heinsberg, oder falls sich nicht alle Jugendämter im Kreis Heinsberg beteiligen, dies mit den beteiligten Jugendämtern abzuschließen oder, falls keine weitere Beteiligung eines Jugendamtes im Kreis Heinsberg erfolgen soll-te, eine Vereinbarung nur für den Bereich der Stadt Erkelenz abzuschließen“.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden durch den Rat der Stadt im Haushalt bereitgestellt.

 

Am 23.11.2021 wurde dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass entgegen der fachlichen Einschätzung der Jugendämter durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) für die spezialisierten Fachberatungen gegen sexualisierte Gewalt drei Vollzeitstellen/Vollzeitäquivalente (VZÄ) gefördert werden können. Von der ursprünglichen Absicht, eine flächendeckende spezialisierte Fachberatung über das Kreisgebiet verteilt, mit drei Trägern der freien Jugendhilfe aus dem Kreis Heinsberg einzurichten, um bedarfsgerecht handeln zu können, musste (zunächst) abgesehen werden.

 

In weiteren Verhandlungen mit dem MKFFI und Landesjugendamt konnte erreicht werden, dass die gemeinsam zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe erarbeitete Leistungsbeschreibung für die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt nun doch umgesetzt werden kann.

Mit dem Caritasverband für die Region Heinsberg, dem AWO Kreisverband Heinsberg und dem Deutschen Kinderschutzbund Erkelenz kann eine flächendeckende Beratungsinfrastruktur gegen sexualisierte Gewalt aufgebaut werden. Die hierfür durch das Land zu 80 Prozent geförderten 6,5 Stellen werden gleichmäßig auf die drei Träger aufgeteilt.

 

Neben präventiven Angeboten z.B. für Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, können Bürger*innen aus dem Kreis Heinsberg spezifische Beratung gegen sexualisierte Gewalt wahrnehmen. Während es für die Präventionsangebote regionale Schwerpunkte der Träger geben wird, haben die Ratsuchenden einen freien Zugang zu den Beratungsangeboten, je nach persönlicher Präferenz.

 

Durch das Landesjugendamt als Bewilligungsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass ergänzend zu dem oben zitierten Grundsatzbeschluss ergänzt werden muss, dass das Beratungsangebot in die örtliche Jugendhilfestruktur (Jugendhilfeplanung) sowie in regionalen Maßnahmen nach § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) einzubeziehen ist. Dies soll nun nachgeholt werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird beauftragt, eine Vereinbarung zur Errichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in freier Trägerschaft gemeinsam mit den Jugendämtern im Kreis Heinsberg abzuschließen und die Beratungsangebote in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionalen Maßnahmen nach § 8 a SGB VIII einzubeziehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden durch den Rat der Stadt im 2022er-Haushalt bereitgestellt.