Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz ist Mitglied der Deutschen Sektion des ‚Rates der Gemeinden und Regionen Europas‘ (kurz ‚RGRE‘ genannt).
Die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE findet turnusmäßig alle drei Jahre statt, zuletzt im Jahre 2018. Coronabedingt hat sich dieser Termin nun auf das Jahr 2022 verschoben. Die Versammlung wurde mir nun für den 24. und den 25. März 2022 in Hannover angekündigt. Die Stadtratsfraktionen wurden informiert.
Das Motto der diesjährigen Versammlung lautet „Europas Zusammenhalt = Europas Zukunft“.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Deutschen Sektion des RGRE. Sie beschließt vor allem über die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses, die Anträge der Mitglieder, Vorlagen des Präsidiums und über Satzungsänderungen.
Die Stadt Erkelenz kann gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des RGRE, Deutsche Sektion, drei Delegierte in die Delegiertenversammlung entsenden. Gemäß Satzung besteht die Möglichkeit, dass mehrere Stimmen auf eine Delegierte bzw. einen Delegierten übertragen bzw. dort vereint werden können.
Gem. § 63 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Aufgrund § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Bürgermeister, sofern mehr als eine Vertreterin bzw. mehr als ein Vertreter zu bestellen sind, zu den Vertreter/innen zählen. Dieser gesetzlichen Vorgabe ist also im vorliegenden Fall mit drei Delegierten nachzukommen. Der Bürgermeister kann für sich eine Vertretung in Person einer oder eines Bediensteten der Stadt Erkelenz benennen, die bzw. der seinen Gremiensitz einnehmen würde.
Die beiden anderen der Stadt Erkelenz zustehenden Delegiertensitze wären durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu vergeben.
Die GO NRW empfiehlt hierzu, vorrangig auf das Instrument des einheitlichen Wahlvorschlages zurückzugreifen. Sollte solch ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommen, wäre eine Verhältniswahl durchzuführen.
Die aktuelle politische Zusammensetzung des Stadtrates lässt als mögliche Richtschnur bzw. als Basis für die Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, und zwar unter den Voraussetzungen, dass alle Fraktionen eine eigene Wahlvorschlagsliste abgeben, alle Ratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen und darüber hinaus die Ratsmitglieder für die jeweils eigene Vorschlagsliste stimmen würden, folgende Berechnung zu (Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert mit der Anzahl der gültigen Stimmen je Fraktionsliste dividiert durch die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen):
Bei einer Verhältniswahl unter den oben dargelegten Rahmenbedingungen kann das Ergebnis also lauten: 1 Delegiertensitz an die CDU-Fraktion und 1 Delegiertensitz an die Fraktion B 90/Die Grünen.
Es wird um einen einheitlichen Wahlvorschlag gebeten.
Über die Delegiertenbestellung hinaus besteht auch dieses Mal wieder, wie bereits in 2018 (vgl. Sitzungsvorlage zur Ratssitzung am 04.07.2018), die Möglichkeit, Interessenten für die Fachausschüsse des ‚RGRE Deutsche Sektion‘ zu benennen:
Mögliche Interessenbekundungen werden dem Hauptausschuss des RGRE vorgelegt und dort zur Wahl gestellt.
Für die Fachausschüsse bzw. den Arbeitskreis können ausschließlich Kommunalpolitiker/innen benannt werden (also keine Verwaltungsmitglieder). Da Ausschüsse und Arbeitskreis arbeitsfähig bleiben sollen, achtet der RGRE darauf, dass die Gesamtmitgliederzahl je Gremium überschaubar bleiben soll.
Bereits in 2018 hat der RGRE darauf hingewiesen, dass Deutsch-Französischer und Deutsch-Polnischer Ausschuss mehrmals im Kalenderjahr zu Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen zusammenkommen könnten, wobei Sitzungen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden würden. Die Kosten für die Wahrnehmung der Mandate in den Fachausschüssen des RGRE müssen ausschließlich von der entsendenden Stadt oder Gemeinde, hier also von der Stadt Erkelenz, getragen werden. Als Kosten kommen in Betracht (u. a. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Tagegelder etc.). Auch kann je nach entsandtem Personenkreis ein eventueller Verdienstausfall gemäß Hauptsatzung der Stadt Erkelenz in Verbindung mit § 3 a Entschädigungsverordnung NRW entstehen.
Die Vorsitzende des Partnerschaftskomitees der Stadt Erkelenz, Frau Maria Sprenger, hat dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie gerne dem Deutsch-Französischen Ausschuss angehören möchte, weil sie dadurch gute Synergieeffekte für ihre Tätigkeit erwartet. Beschlussentwurf: „1. Gemäß § 113 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hiermit Herr Bürgermeister Stephan Muckel als Delegierter zur Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 in Hannover bestellt.
2. Als weitere Delegierte der Stadt Erkelenz für die vorgenannte Delegiertenversammlung werden hiermit bestellt:
3. Der Stadtrat schlägt folgende Personen für die nachfolgend genannten Fachausschüsse dem Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE vor:
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten, insbesondere Dienstreisekosten für (Auslands-)Dienstreisen im Rahmen einer möglichen Ausschussarbeit, können leider im Vorfeld nicht beziffert werden. Aus mögliche Verdienstausfallzahlungen können nur individuell berechnet werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||