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Vorlage - A 80/035/2022  

 
 
Betreff: Grobkonzept Straßenverkehrsnetz des Zweckverbands Landfolge
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
15.02.2022 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Rheinische Revier strebt an, eine Modellregion für die Mobilität der Zukunft zu werden. Viele Projekte werden vorbereitet, und gerade auch in den Tagebaubereichen bestehen besondere Planungsaufgaben. Durch den Zweckverband Landfolge wurde von 2019 bis 2020 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Richter-Richard eine Verkehrsstudie erstellt. Sie umfasste die Arbeitsschritte einer Analyse und Bestandsbewertung, der Erstellung einer Konzeption sowie die Ableitung eines Maßnahmenplans.

Auf der Grundlage dieser Studie und dem aktuellen Planungsstand soll ein Vorschlag für ein Straßennetz und begleitende Maßnahmen am vorhandenen Straßennetz erarbeitet werden. Mit der neuen Leitentscheidung liegt eine aktuelle Zielsetzung des Landes NRW vor, auf die nun planerisch aufgebaut werden muss. Insbesondere die A 61n ist nicht mehr gesetzt, bzw. realisierbar. Stattdessen wird eine leistungsfähige Ersatzverbindung gefordert. Somit besteht in einem wichtigen Element des Straßennetzes mehr Klarheit.

Das Konzept soll als interkommunal abgestimmte Position in den politischen Diskussionen zwischen Bund und Land zur A 61n dienen, aber auch in die laufenden Braunkohlenplanverfahren und kommende Planfeststellungsverfahren als Grundlage für Stellungnahmen eingebracht werden. Darüber hinaus gibt es auch Bezüge zum „Grünen Band“, bzw. dem Radwegenetz und zu den geplanten Entwicklungsstandorten. Zielstellung ist dabei ein „robustes“ Netz, welches unabhängig von möglichen zukünftigen Veränderungen der Tagebauentwicklung Bestand hat und bereits frühzeitig schrittweise umgesetzt werden kann. Abhängig von der weiteren Konkretisierung der räumlichen Konzepte zur Tagebaufolgelandschaft muss die Trassierung der einzelnen Abschnitte des Netzes genauer festgelegt werden. Bei der Rekultivierung und in den laufenden Flurneuordnungsverfahren sollen die zukünftigen Trassen bereits gesichert und so die Umsetzung des Netzes beschleunigt werden.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Landfolge hat in seiner Sitzung am 10.11.2021

das „Grobkonzept Straßenverkehrs- und Radwegenetz“ als Grundlage für die weitere Planung des Verbandsgebiets, Rahmenbedingung für die Projektarbeit und zukünftige Stellungnahmen beschlossen.

In der Sitzung wird dieses Grobkonzept Straßenverkehrs- und Radwegenetz dargestellt.

 

 


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss nimmt Kenntnis von dem vorgestellten Grobkonzept Straßenverkehrsnetz des Zweckverbands Landfolge.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine