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Tatbestand: Im Zuge der Umsiedlung der Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath wurde am neuen Umsiedlungsstandort auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz Flur 9, Nr. 1193, gelegen an der Holzweilerstraße (neu) eine Fläche zur Anlage eines neuen Friedhofes ausgewiesen. Ende 2019 wurde der neue Friedhof gewidmet und in Betrieb genommen.
Die Friedhöfe in den Altstandorten wurden anschließend zum 01.01.2021 geschlossen, da nach den seinerzeitigen Planungen die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslage Keyenberg im Jahre 2023 beginnen sollte und aus seuchenhygienischer Sicht Umbettungen erst nach einer Liegezeit von einem Jahr vorgenommen werden dürfen.
Aufgrund der geänderten Rechtslage wird nunmehr die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslagen Keyenberg und Kuckum nicht vor 2026 erfolgen, ggf. wird gar keine bergbauliche Inanspruchnahme der Orte mehr erfolgen. Vor diesem Hintergrund können die bereits zum 01.01.2021 erfolgten Schließungen der Friedhöfe in Keyenberg und Kuckum nicht mehr gerechtfertigt werden. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Schließung der beiden Friedhöfe aufzuheben und Bestattungen zunächst wieder bis zum 31.12.2024 zuzulassen. Vor dem Hintergrund, dass die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslagen ab 2026 noch möglich ist, sollte jedoch aus den oben bereits erwähnten seuchenhygienischen Gründen eine erneute Schließung zum 01.01.2025 vorgesehen und beschlossen werden.
Bestehende vertragliche Vereinbarungen mit der Firma RWE Power hinsichtlich der Durchführung der Umbettungen sowie der Entwidmung und Übergabe der Flächen sind entsprechend anzupassen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1) Die mit Ratsbeschluss vom 25.09.2019 beschlossene Schließung der Friedhöfe in Keyenberg und Kuckum zum 01.01.2021 wird aufgehoben. Bestattungen sind auf beiden Friedhöfen entsprechend der geltenden Friedhofssatzung im Rahmen der Vorgaben der Friedhofsverwaltung zunächst bis zum 31.12.2024 wieder möglich. 2) Ab dem 01.01.2025 werden beide Friedhöfe gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW in Verbindung mit § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der derzeit gültigen Fassung wieder geschlossen und stehen für Neubestattungen bis zur endgültigen Klärung der bergbaulichen Inanspruchnahme der Ortslagen nicht mehr zur Verfügung.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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