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Tatbestand: Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die überörtliche Prüfung, als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden, Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW), die bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist.
Bei der Stadt Erkelenz führte die Gemeindeprüfungsanstalt im Zeitraum von Juli 2020 bis Februar 2021 eine überörtliche Prüfung durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Stadt Erkelenz in Form eines Prüfberichtes mitgeteilt.
Folgende Bereiche der Stadt Erkelenz wurden geprüft:
Der Abschlussbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2021 vorgelegt. In dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der GPA NRW die wesentlichen Ergebnisse des Prüfberichtes dem Ausschuss vorgestellt.
Die nach § 105 Abs. 6 GO NRW noch vorzulegende Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt, die den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses auch im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden ist, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW hat der Rat über die Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen zu beschließen. Das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann hierbei einbezogen werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes (Überörtliche Prüfung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Zeitraum von Juli 2020 bis Februar 2021) wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: --- Anlagen: Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Erkelenz vom 08.06.2021
Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes vom 10.11.2021
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