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Tatbestand: In seiner Sitzung am 11.02.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Gerderath zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 14 am 09.07.2021 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 19.07.2021 bis 23.07.2021 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 12.07.2021 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Gerderath wurde mit Schreiben vom 13.07.2021 beteiligt. Der Bezirksausschuss hat am 19.08.2021 der Planung zugestimmt und darum gebeten das Wort „Norma“ in der Festsetzung durch Discounter zu ersetzen.
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 21.09.2021, des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.09.2021 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 29.09.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 01.10.2021 in der Zeit vom 11.10.2021 bis 12.11.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.10.2021 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath
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