Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Für die Schwimmhalle Gerderath, Hermann-Josef-Straße, Erkelenz, ist eine Nutzungs- und Entgeltordnung zu erlassen.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung dient u.a. der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Schwimmhalle.
Neben den allgemeinen Bestimmungen zum Nutzungszweck und Betrieb der Schwimmhalle regelt sie die Öffnungszeiten und die Haftungsgrundsätze sowie die allgemeinen Verhaltensregelungen und Nutzungsbedingungen.
Bei missbräuchlicher Nutzung oder Beschädigung der Schwimmhalle bzw. deren Einrichtungsgegenstände bietet die Nutzungs- und Entgeltordnung eine Grundlage zur Haftung. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch nicht sachgerechte Nutzung der Schwimmhalle erfolgen.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung soll für alle Nutzer gegen ein geringes Nutzungsentgelt die gleichen Bedingungen schaffen und möglichst vielen Vereinen sowie allen Badegästen die Möglichkeit zur gesundheitlichen Betätigung bieten. Sie soll zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Die Nutzungs- und Entgeltverordnung für die Schwimmhalle Gerderath wird mit dem Ziel der Gliederung und Zusammenfassung von Regelungen zur geförderten Gesundheitsvorsorge auf verschiedenen Sportanlagen der Stadt Erkelenz mit der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- und Familienbad sowie der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlage Keyenberg (neu)/Kuckum (neu) zusammengefasst. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): “Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung für die Schwimmhalle Gerderath wird hiermit erlassen. Sie wird als Teil C der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Stadt Erkelenz zur gesundheitlichen Betätigung hinzugefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Nutzungs- und Entgeltordnungen der Stadt Erkelenz zur gesundheitlichen Betätigung
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