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Vorlage - A 20/554/2021  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 03.09.2020: Änderung der Bauplatzvergabekriterien
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
18.11.2021 
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90_Die Grünen vom 03.09.2020  
Verkaufsübersicht nach Ortszugehörigkeit  

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 03.09.2020 wie folgt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, neue rechtssichere Leitlinien für die Überlassung von Grundstücken zu entwickeln und deren Umsetzung für alle Wohngebiete herbeizuführen, die durch die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) erschlossen und vermarktet werden und für die bisher kein Verkaufsbeschluss vorliegt.

Mit den neuen Leitlinien sollen die persönlichen Verhältnisse der Bewerber stärker als bisher bei der Vergabe der Grundstücke Berücksichtigung finden. Zu den möglichen Kriterien wird im Detail auf die Mitteilung 625/2018 des StGB NRW vom 20.11.2019 zum sogenannten Einheimischenmodell und den hierin genannten Muster-Bauplatzvergabekriterien des Gemeindetags Baden-Württemberg verwiesen.“

 

Der Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass angesichts der hohen Bewerberzahlen die Leistungen der GEE in überwiegendem Maße den Einwohnern der Stadt Erkelenz zugutekommen sollen.

 

Zunächst wird informatorisch darauf hingewiesen, dass ein zustimmender Beschluss in der Angelegenheit nur als Empfehlung an die Gesellschafterversammlung der GEE gerichtet werden könnte, da die GEE als städtische Eigengesellschaft und juristische Person des Privatrechts eigenständig über ihr Handeln entscheidet. Eine verbindliche Entscheidung kann durch den Haupt- und Finanzausschuss somit nur für Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Erkelenz erfolgen.

 

Gleichwohl wurden Wohnbaugrundstücke der Stadt Erkelenz und der GEE bislang grundsätzlich nach gleicher Vorgehensweise vergeben. Dies sollte sinnvollerweise auch weiter beibehalten werden. Da die Vermarktung von Baugrundstücken durch die GEE den Regelfall darstellt, erfolgen die weiteren Ausführungen daher am Beispiel der GEE-Baugebiete.

 

Die GEE hat seit ihrer Gründung 30 Baugebiete entwickelt und ca. 1.300 Baugrundstücke vermarktet. Bei der weit überwiegenden Anzahl der Baugrundstücke wurden diese in der chronologischen Reihenfolge der eingegangenen Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen veräußert.

 

Bei den bislang vollständig vermarkteten Baugebieten ist festzustellen, dass eine Unterversorgung der Erkelenzer Bevölkerung mit Baugrundstücken durch die GEE bisher nicht eingetreten ist. Anhand der Vermarktung in neun exemplarisch ausgewählten Baugebieten, davon sieben im Zeitraum 2014 bis 2021, wurde recherchiert, welche Ortszugehörigkeit die jeweiligen Käuferinnen und Käufer hatten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durchschnittlich rund 36 % der Baugrundstücke an Ortsansässige (damit sind im jeweiligen Ortsteil wohnende Einwohnerinnen und Einwohner gemeint), rund 37 % an andere Erkelenzer Einwohnerinnen und Einwohner sowie rund 27 % an Auswärtige verkauft wurden.

 

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher zum jetzigen Zeitpunkt keiner grundlegenden Änderung bzw. Anpassung der Bauplatzvergabekriterien. Die Vergabekriterien und die Verkaufsbedingungen sollen, wie bisher, vor dem Vermarktungsbeginn eines jeden einzelnen Baugebietes durch die Gesellschafterversammlung der GEE bzw. im Falle von Baugrundstücken im Eigentum der Stadt Erkelenz durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.

 

Es wird empfohlen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

 

Sofern sich zukünftig die o.g. Quoten maßgeblich verändern, wird die Verwaltung die Situation ggfs. neu bewerten und den Ausschuss entsprechend informieren.


Beschlussentwurf:

„...“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.09.2020

Verkaufsübersicht nach Ortszugehörigkeit

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Fraktion Bündnis 90_Die Grünen vom 03.09.2020 (2220 KB)      
Anlage 2 2 Verkaufsübersicht nach Ortszugehörigkeit (17 KB)