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Vorlage - A 10/117/2021  

 
 
Betreff: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 12.09.2021: Einstellung des Runden Tisches
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
18.11.2021 
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anfrage vom 12.09.2021  

Tatbestand:

§ 24 Abs. 1 GO NRW begründet das Recht, dass jeder sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt an den Rat bzw. den von ihm beauftragten Beschwerdeausschuss wenden kann. Gemäß § 24 Abs. 2 GO NRW hat die Hauptsatzung die näheren Einzelheiten zu regeln. Dies ist in Erkelenz im § 9 der Hauptsatzung geschehen.

 

Für die Erledigungen solcher Anregungen und Beschwerden hat der Rat den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.

 

Die eingereichte Anregung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Auszug aus der Anregung:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2005 den Beschluss gefasst, in der Stadt Erkelenz einen Runden Tisch zu gründen. Gemäß Beschluss lädt zu den Folgesitzungen die Vorsitzende des Ausschusses für Senioren (nachfolgend DUS genannt) ein. In 10 Jahren bis 2016 fanden 16 Sitzungen statt, die protokolliert und auf der Internetseite des Runden Tisches hinterlegt wurden.

Für alle Bürger transparent zugänglich.

In 2017 bis 2020 fanden keine Sitzungen statt und voraussichtlich wird in 2021 keine Sitzung stattfinden.

 

Ein gemeinsamer Antrag vom 19.12.2021 für eine transparentere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde von den Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler – UWG Erkelenz in den Rat der Stadt Erkelenz eingebracht und einstimmig, mit 2 Enthaltungen angenommen.

 

Eine Aussage, dass damit der Beschluss zum Runden Tisch und der Bürgerbeteiligung aus 2005 aufgehoben wird, wurde nicht gefasst.

Da die Verwaltung und der Sprecher des Runden Tisches weiterhin keine Sitzungstermine vorschlagen und somit den Runden Tisch nicht wollen, beantrage ich nach § 24 GO NRW den Runden Tisch mit der Bürgerbeteiligung einzustellen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Runde Tisch wurde im Jahr 2005 durch einen Ratsbeschluss ins Leben gerufen. Nach diesem Beschluss hat der Runde Tisch die Aufgabe, Anregungen zur Beschlussfassung im Ausschuss für Senioren zu formulieren, zu den Sitzungen sollte die Vorsitzende des Ausschusses für Senioren einladen.

 

Jeder nach einer Kommunalwahl neu zusammen tretende Rat ist in seiner Entscheidung frei, ob er die Organisation seiner Arbeit so fortsetzen möchte. Ein Fortbestehen des Runden Tisches mit Fortbestehen der Aufgabenstellung und Angliederung an den Ausschuss für Generationen und Soziales wurde dabei nicht beschlossen. Somit endete aus Sicht der Verwaltung die Aufgabenstellung des Runden Tisches als einer den politischen Gremien der Stadt Erkelenz zuarbeitende Einrichtung mit der Konstituierung des Rates der Stadt Erkelenz. Eines formellen Beschlusses bedarf es daher nicht, sodass sich die eingereichte Anregung bereits erledigt hat.


Beschlussentwurf:

„…


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Anfrage vom 12.09.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage vom 12.09.2021 (364 KB)