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Vorlage - A 20/549/2021  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2022 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2021 bis 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
17.11.2021 
8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.12.2021 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2025  

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO NRW ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Erträge in Höhe von 11.253.864 Euro und die Aufwendungen in Höhe von 9.069.393 Euro fest. Daraus ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.184.471 Euro, bei gleichbleibenden Gebührensätzen.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen in Höhe von 11.457.000 Euro und Auszahlungen in Höhe von 15.111.000 Euro vor. Unter  Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und insbesondere unter dem Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel, ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von  8.646.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2022 in Höhe von 4.010.000 Euro veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Nach § 18 der EigVO NRW ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2022  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.253.864 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

9.069.393 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.457.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

15.111.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.646.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.010.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2021 - 2025 beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

Wirtschaftsplan 2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2025 (313 KB)