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Vorlage - A 61/602/2021  

 
 
Betreff: Gründung einer AG Fuß- und Radverkehr für die Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
16.11.2021 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz befindet sich in einem Prozess zur Mobilitätswende. Hierbei ist es für die Stadtverwaltung – insbesondere unter Berücksichtigung des Zielbildes einer Bürgerkommune - wichtig, die eigenen Schritte in diesem Prozess eng an die Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen der Stadtgesellschaft anzulehnen und mit Bürger*innen in einen Austausch zu kommen. Die Verwaltung schlägt daher die Gründung einer AG Fuß- und Radverkehr für die Stadt Erkelenz vor.

 

Das Ziel der AG ist es, die städtischen Aktivitäten im Sinne einer fußgänger- und fahrradfreundlichen Stadt zu priorisieren und eine partizipativ entwickelte Fußgänger- und Fahrradagenda aufzustellen und weiterzuentwickeln. Ein mit „Experten*innen“ und „Bürger*innen zusammengesetzter Arbeitskreis bietet die Möglichkeit die Erwartungshaltung an die Maßnahmen zur Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit bei den beteiligten Akteuren aufzunehmen und eine enge Beteiligung an Projekten zu ermöglichen. Der Arbeitskreis hat auch die Funktion der Bürgerbeteiligung und die Perspektiverweiterung durch „Blick von außen“.

 

Die AG Fuß- und Radverkehr soll sich aus insgesamt nicht mehr als 17 Personen zusammensetzen, um in Entscheidungsfindungsprozessen eine Pattsituation zu vermeiden. Diese Plätze verteilen sich auf maximal 5 Bürger*innen des Stadtgebietes, die sich für das Thema engagieren möchten. Die AG-Plätze für die Bürger*innen sollen im Rahmen einer Bewerbungskampagne durch die Verwaltung vergeben werden. Die Kampagne um die Bewerbungsphase soll zum Jahresende 2021 anlaufen.

Darüber hinaus werden bis zu 5 AG-Plätze an Fuß- und Radverkehr nahe Vereine und Verbände bzw. dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz vergeben. Eine Beteiligung durch die Polizei wird angefragt. Außerdem soll den Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz die Gelegenheit gegebenen werden, jeweils einen Vertreter zu benennen. Die Fachämter der Stadtverwaltung wie Tiefbauamt und Ordnungsamt sind in der AG beratend tätig.

Ein weiterer Platz in der AG wird an den Technischen Beigeordneten der Stadtverwaltung als leitender Beamter des Bereichs bzw. an eine von ihm benannte Vertretung vergeben.

 

Die Mitgliedschaft in der AG ist auf 36 Monate befristet und erfolgt ehrenamtlich.

 

Die Sitzungen der AG Fuß- und Radverkehr sollen 3-mal jährlich und je nach Bedarf projektbezogen stattfinden und werden vom Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung koordiniert. Die Mobilitätsmanagerin nimmt die Ergebnisse der Sitzungen der AG Fuß- und Radverkehr in die Sachstandsmitteilungen auf und informiert so den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung laufend über die aktuellen Diskussionssachstände.

 

Rechtzeitig zum Ablauf der ersten Periode der AG soll evaluiert werden, ob eine Weiterführung sinnvoll erscheint und das Beteiligungsformat den gewünschten Erfolg bringt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Stadt Erkelenz beschließt die Gründung einer AG Fuß- und Radverkehr. Dieser setzt sich aus bis zu 17 Personen zusammen. Hiervon entfallen max. 5 Plätze an Bürger*innen, max. 5 Plätze an Fuß- und Radverkehr nahe Vereine und Verbände bzw. Polizei und Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz und ein Platz an den Technischen Beigeordneten bzw. eine von ihm benannte Vertretung. Die Fraktionen entsenden bei Interesse max. eine(n) Vertreter*in.“


Finanzielle Auswirkungen:

Es werden Aufwendungen für Organisation und Durchführung von Workshops und Sitzungen fällig, die aus dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung und Mobilität“ zur Verfügung gestellt werden.