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Tatbestand: In seiner Sitzung am 16.03.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, beschlossen. In der Sitzung vom 27.05.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf und dem Plankonzept zugestimmt und beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist. Außerhalb des Verfahrens fand Ende Mai vor Ort ein Treffen statt, auf welcher Bürgermeister Muckel und Bezirksausschussvorsitzender Simon interessierten Bürgern das Vorhaben erläuterten. Bei dieser Gelegenheit wurde seitens der Bürgerschaft ein Dokument übergeben, auf dem unter der Überschrift "Spielplatz Kückhoven soll bleiben“ über 300 Unterschriften aus der Ortslage Kückhoven und den umliegenden Ortslagen, aber auch von außerhalb des Stadtgebietes gesammelt worden waren.
Nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 vom 04.06.2021 lag der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, mit Begründung und Artenschutzformblatt vom 14.06.2021 bis 16.07.2021 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2021 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
2. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 10.06.2021 beteiligt; in der 3. Sitzung des Bezirksausschusses am 23.08.2021 wurde der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, den Mitgliedern erläutert. Die Mitglieder stimmten dem Entwurf einstimmig zu.
3. Erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 29.09.2021 lag der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, mit Begründung erneut vom 11.10.2021 bis einschließlich 25.10.2021 in der Stadtverwaltung Erkelenz zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend dazu konnten alle Informationen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist über das Internet abgerufen und Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
4. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.10.2021 über die erneute öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen und der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090 100 542940 "Räumliche Planung/ Planungs- und Gutachtenkosten" Haushaltsmittel zur Verfügung. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten" Erkelenz-Kückhoven
Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Kückhoven-Klüschgarten" Erkelenz-Kückhoven
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