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Vorlage - A 30/241/2021  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in den Gemarkungen Immerath und Keyenberg aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2021 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen  

Tatbestand:

Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hat der Flurbereinigungsplan für Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden.

 

Dementsprechend sollen aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme durch RWE Power die im gemeinschaftlichen Interesse getroffenen Festsetzungen - Bewirtschaftung von Feldflächen und sonstigen Grundstücken - für die jeweiligen Beteiligten der im Flurbereinigungsverfahren Immerath, Schlussfeststellung vom 05.12.1983, entstandenen Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath Flur 18, Flurstücke 11 (tlw.), 24 (tlw.), 29; Flur 19, Flurstücke 6 (tlw.), 8 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 20, Flurstücke 33 (tlw.), 36 (tlw.), 77 (tlw.), 145 (tlw.); Flur 23, Flurstücke 6, 16 (tlw.), 32, 33, 34 (tlw.), 35 (tlw.), 50 (tlw.), 60, 95 und in der Gemarkung Keyenberg Flur 20, Flurstücke 41 (tlw.), 93 (tlw.) durch Satzung aufgehoben werden.

 

Die Aufhebungsabsicht wurde am 06.08.2021 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekannt gemacht und ab diesem Zeitpunkt eine einmonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Diese Satzung wird der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, als Entwurf vor der Bekanntmachung zur Zustimmung gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 FlurbG vorgelegt.

 

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Beschlussentwurf:

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath Flur 18, Flurstücke 11 (tlw.), 24 (tlw.), 29; Flur 19, Flurstücke 6 (tlw.), 8 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 20, Flurstücke 33 (tlw.), 36 (tlw.), 77 (tlw.), 145 (tlw.); Flur 23, Flurstücke 6, 16 (tlw.), 32, 33, 34 (tlw.), 35 (tlw.), 50 (tlw.), 60, 95 und in der Gemarkung Keyenberg Flur 20, Flurstücke 41 (tlw.), 93 (tlw.) aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“


Finanzielle Auswirkungen:

RWE Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der bergbaulichen Inanspruchnahme die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen.


Anlage:

Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen (1236 KB)