Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Unter dem vorherigen Sitzungspunkt wurde bereits dargelegt und beschlossen, dass die Stadt Erkelenz zum 31.12.2020 keinen Gesamtabschluss aufstellt. In einem solchen Fall sieht die Gemeindeordnung NRW im § 117 vor, dass die Kommune einen Beteiligungsbericht zu erstellen hat.
Der Beteiligungsbericht war bis zum 31.12.2018 als Teilbereich des Gesamtabschlusses jeweils dem Rat mit zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Durch die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist er nunmehr seit dem letzten Jahr jährlich dem Rat separat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Beteiligungsbericht hat grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Erkelenz können dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht entnommen werden. Eine graphische Übersicht der derzeit verselbständigten Aufgabenbereiche ist auf Seite 8 des Beteiligungsberichtes dargestellt. Die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen schließen sich auf den dann folgenden Seiten des Beteiligungsberichtes an.
Die Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht zum 31.12.2020 zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht zum 31.12.2020 wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Beteiligungsbericht zum 31.12.2020
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