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Vorlage - A 10/101/2021  

 
 
Betreff: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 18.05.2021: Anlegung eines Biotops in Ihrer Stadt unter dem Motto „Jeder Gemeinde ihr Biotop – Echter Artenschutz“
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.09.2021 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anregung nach § 24 GO NRW vom 18.05.2021  

Tatbestand:

§ 24 Abs. 1 GO NRW begründet das Recht, dass jeder sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt an den Rat bzw. den von ihm beauftragten Beschwerdeausschuss wenden kann. Gemäß § 24 Abs. 2 GO NRW hat die Hauptsatzung die näheren Einzelheiten zu regeln. Dies ist in Erkelenz im § 9 der Hauptsatzung geschehen.

 

Für die Erledigungen solcher Anregungen und Beschwerden hat der Rat den Hauptausschuss (jetzt: Haupt- und Finanzausschuss) bestimmt.

 

Die eingereichte Anregung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Auszug aus der Anregung:

 

„Wir als Freidenkerschaft-Hückelhoven, stellen uns gegen das Schweigen und die Ignoranz gegenüber unserer Umwelt. Der massive Rückgang der Artenvielfalt in Deutschland, aber auch in unserer Stadt sind klare Zeichen, die uns zum Handeln zwingen. Es liegt letztlich an uns, die Zukunft, nicht zuletzt auch die unserer Kinder und Enkelkinder, zu schützen und zu bewahren. Es ist ein kleiner Schritt aber ein wirksamer.

 

Wir beantragen daher die Anlegung eines Biotops in Erkelenz.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Biotop ist ein durch bestimmte Pflanzen- und Tiergesellschaften gekennzeichneter Lebensraum. Die Größe und die Art und Weise von Biotopen können dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Stadt orientiert sich bei der Entwicklung und Bereitstellung von Biotopen an den behördenverbindlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes und den darin untersuchten landschaftlichen Hauptentwicklungsachsen und Biotopvernetzungsstrukturen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Raum um Erkelenz neben anthropogener Überformung von intensivster landwirtschaftlicher Nutzung geprägt ist, die die Bewegungsfreiheit und Wandermechanismen vor allem von erdgebundenen Tierarten stark einschränkt. Ziel ist es die Lebensraumpotentiale der vorhandenen überwiegend inselförmigen Biotopstrukturen zu erweitern und zu verbinden. Diese Maßnahmen unterstützen die in diesem Landschaftraum lebenden Tierarten. Im Stadtgebiet Erkelenz gibt es neben unterschiedlichen Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbereiche) und den offenen Wasserflächen des Ziegelweiherparks auch mindestens drei Feuchtbiotope (Wahnenbusch, Granterath, Hetzerath), die gemeinsam mit der Ortsgruppe des Naturschutzbundes Deutschland entwickelt und gepflegt wurden. Die Stadt Erkelenz bekennt sich dazu, diese Lebensräume im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu schützen und zu unterstützen und gegebenenfalls zu erweitern. Der nun vorliegende unkonkrete vordruckmäßige Antrag zur Anlegung von Wasserflächen ist allerdings abzulehnen, da er keine Rücksicht auf die im Erkelenzer Raum typischen funktionalen und ökologischen Zusammenhänge von Fauna und Flora nimmt.

 

Die Stadt Erkelenz verfügt bereits über zahlreiche Biotope (Lebensräume), darunter mehrere Feuchtbiotope. Einen Anlass zur Anlegung weiterer Biotope sieht die Verwaltung aktuell nicht und empfiehlt daher, der eingereichten Anregung der Freidenkerschaft-Hückelhoven nicht zu folgen.


Beschlussentwurf (in Zuständigkeit als Beschwerdeausschuss bzw. in eigener Zuständigkeit):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

---


Anlage:

Anregung nach § 24 GO NRW vom 18.05.2021: Anlegung eines Biotops in Ihrer Stadt unter dem Motto „Jeder Gemeinde ihr Biotop – Echter Artenschutz“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anregung nach § 24 GO NRW vom 18.05.2021 (428 KB)