Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Das Angebot an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Venrath ist bereits seit Jahren bis auf eine geringe Anzahl von Baulücken erschöpft. Zur mittel- bis langfristigen Wohnraumversorgung und aufgrund des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Baugrundstücken ist beabsichtigt, in der Ortslage Venrath ein Wohngebiet zu entwickeln. Hierzu sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz Wohnbauflächenreserven zur Eigenentwicklung des Ortes am westlichen Ortsrand der Ortslage Venrath ausgewiesen. Zur Entwicklung eines Wohngebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich, es wird im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz als Wohnbaufläche dargestellt. Das Gebiet liegt am westlichen Ortsrand zwischen den Straßen In Venrath und Herrather Straße. Die Grundstücke im Plangebiet wurden in 2005 durch die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) erworben. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Sicherung der
Wohnraumversorgung für die Eigenentwicklung der Ortslage Venrath unter
Inanspruchnahme der im
Flächennutzungsplan als westliche Ortsranderweiterung vorgesehenen rd. 2,6 ha
umfassenden Wohnbauflächen (Standort Nr. 1300.1). Das rd. 3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Haupterschließungsachse mit Anschluss an die Herrather Straße (K 19) sowie davon ausgehenden zwei Erschließungsstichen. Die Plankonzeption sieht am bestehenden Siedlungsrand zur offenen Landschaft hin eine offene, maximal ein- bis zweigeschossige Bebauung freistehender Einzelgebäude auf ca. 30 bis 35 Baugrundstücken vor. Die voraussichtlichen Grundstücksgrößen variieren in Abhängigkeit der Bauweise zwischen unter 300qm, durchschnittlich 400-450qm und bis ca. 700qm. Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Das Plangebiet selber wird in großzügige private und öffentliche Grün- und Maßnahmenflächen eingebettet, dabei werden bestehende Vorgaben aufgenommen und ergänzt. Die öffentlichen Grünfläche, die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und die im nördlichen Plangebiet, ca. 0,7 ha umfassende, vorgesehene Maßnahmenfläche (Obstwiese), stellen die Kompensationsflächen für den Ausgleich der mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft dar, der innerhalb des Gebietes nachgewiesen werden kann. Der im Ortskern Venrath bisher auf einer Pachtfläche bestehende Spielplatz soll in das geplante Wohngebiet verlagert werden. Hierdurch wird auf der frei werdenden ca. 1400 qm großen Fläche des Katholischen Pfarramtes Venrath eine andere Nutzung ermöglicht. Die Erschließungskonzeption eröffnet eine Verbindung zwischen dem als öffentliche Grünfläche festgesetztem Kinderspielplatz und dem vorhandenen Jugendheim. Die Größe und die Realisierung des Spielplatzes erfolgt unter Berücksichtigung der in Venrath vorhanden Fläche. Darüber hinaus wird das Plangebiet durch den westlich im Plangebiet vorgesehenen Rad- und Fußweg über den Weg Im Junker zusätzlich an den Ortskern Venrath angeschlossen. In dieser Sitzung soll der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt", Erkelenz‑Venrath
vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss gefaßt werden. Gleichzeitig soll die
Verwaltung beauftragt werden, die Öffentlichkeit, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath an
diesem Bauleitplanverfahren zu beteiligen und im Anschluss dieses
Verfahrensschrittes, falls keine abwägungsrelevanten Anregungen erfolgen, die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath wird beschlossen. 2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath wird zugestimmt. 3. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen. 4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag gem. §§ 11 und 124 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlage: keine |
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