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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung beschloss in seiner Sitzung am 06.09.2005 die Aufstellung
der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am
Kreuz“, Erkelenz-Granterath sowie die Einleitung des
Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Da nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine
abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen wurden, wurde der Entwurf der 1.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“,
Erkelenz-Granterath entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung vom 06.09.2005 für die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung vom 18.11.2005 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 23 in der Zeit vom 28.11.2005 bis 28.12.2005. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath stimmte der vorgestellten Planung für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath bereits in seiner Sitzung am 15.11.2005 einstimmig zu. Da weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen wurden, kann die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige, ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gem. § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu ent-wickeln. Bei der Änderung von Bauleitplänen sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath wird hiermit als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Realisierung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath betragen nach einer Kostenschätzung ca. 150.000,-- Euro. Anlage: keine |
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