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Tatbestand: In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.02.2021 wurde der Beitritt zum Verein NALE R.R. e.V. beschlossen. Ebenso hat der Rat am 21.04.2021 die grundsätzliche Beteiligung als Gesellschafter an der Campus Transfer Management GmbH beschlossen. Gemäß § 115 GO NRW ist hierfür die grundsätzliche Anzeige der Beteiligung an einer Gesellschaft bei der Aufsichtsbehörde erforderlich. Grundsätzlich wäre hierfür der Kreis Heinsberg als untere Aufsichtsbehörde zuständig. Nach frühzeitiger Absprache mit dem Kreis und der Bezirksregierung Köln hat Letztere sich am 15.06.2021 zur zuständigen Aufsichtsbehörde erklärt, da der Kreis ebenfalls Gesellschafter an der Campus Transfer Management GmbH werden soll.
Seitens der Bezirksregierung wurde mit gleichem Datum ebenfalls mitgeteilt, dass der Beschluss zur grundsätzlichen Beteiligung noch einer Ergänzung in Form eines Beschlusses über den vorgesehenen Gesellschaftsvertrag bedarf. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Beschlussfassung nunmehr erforderlich. Beschlussentwurf: „Die Stadt Erkelenz wird Gesellschafter der Campus Transfer Management GmbH. Dem als Anlage beigefügten Entwurf des vorgesehenen Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: 4.500 € Einlage als Gesellschafter. Anlage: Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Campus Transfer Management GmbH vom 21.06.2021
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