Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Für die neue Sportanlage Keyenberg (neu)/ Kuckum (neu) in Erkelenz, Helmut-Clever-Weg ist eine Nutzungs- und Entgeltordnung zu erlassen. Die Nutzungs- und Entgeltordnung dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf der Sportanlage.
Neben den allgemeinen Bestimmungen zum Nutzungszweck und Betrieb der Sportanlage regelt sie die Öffnungszeiten und die Haftungsgrundsätze sowie die allgemeinen Verhaltensregelungen und Nutzungsbedingungen. Die Nutzung der Sportanlage ist durch Antrag beim Amt für Bildung und Sport anzufragen. Mit der Antragstellung erklärt der Nutzer, dass er die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlage Keyenberg (neu)/ Kuckum (neu) verbindlich anerkennt.
Bei missbräuchlicher Nutzung oder Beschädigung der Sportanlage bietet die Nutzungs- und Entgeltordnung eine Grundlage zur Haftung. Der Antragsteller haftet für alle Schäden die durch nicht sachgerechte Nutzung der Sportanlage erfolgen.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung soll für alle Nutzer gegen ein geringes Nutzungsentgelt die gleichen Bedingungen schaffen und durch die stundenweise Nutzung möglichst vielen Vereinen, Bürgerinnen und Bürgern und sonstigen Nutzern die Möglichkeit zur gesundheitlichen Betätigung bieten. Sie soll mit Eröffnung der neuen Sportanlage, voraussichtlich zum 01.09.2021 in Kraft treten.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlage Keyenberg (neu)/ Kuckum (neu) wird mit dem Ziel der Gliederung und Zusammenfassung von Regelungen zur geförderten Gesundheitsvorsorge auf verschiedenen Sportanlagen der Stadt Erkelenz mit der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- und Familienbad zusammengefasst. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Nutzungs- und Entgeltordnungen der Stadt Erkelenz zur gesundheitlichen Betätigung
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