Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der CDO führt zum Sachstand der Digitalisierung zu folgenden Themen in einem kurzen Vortag aus:
Die Präsentation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Bericht des CDO zum Sachstand der Digitalisierung wird zur Kenntnis genommen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Vortrag zum Sachstand der Digitalisierung
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