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Vorlage - A 80/005/2021  

 
 
Betreff: Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz
hier: Beschlussfassung über das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.02.2021 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stadt Erkelenz Gewerbe- und Industrieflächen  

Tatbestand:

Vor dem Hintergrund der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln und der sich somit künftig bietenden Entwicklungsmöglichkeiten u.a. für gewerbliche Flächen wurde eine generelle strategische Prüfung und Ausrichtung in Bezug auf die Nutzung und Belegung der in Erkelenz vorhandenen (sogenannte Reserveflächen) und künftig entstehenden gewerblich nutzbaren Flächen angestrebt. Zu diesem Zweck wurde das Planungsbüro Dr. Jansen aus Köln mit der Erstellung eines Gewerbeflächenkonzepts für die Stadt Erkelenz beauftragt.

Ziel des Konzepts ist unter anderem die Klärung des aktuellen Status quo in Bezug auf vorhandene Reserveflächen und die Beurteilung der Geeignetheit zur Deckung der Bedarfe in Erkelenz. Darüber hinaus dient das Konzept zur Vorbereitung des planerischen und Handlungs- und Flächenmobilisierungsbedarfs. Ebenso Ziel ist die bedarfsgerechte Entwicklung von Flächen für Bedarfe der vorhandenen und künftig anzusiedelnden Unternehmen sowie die Definition von denkbaren Wirtschaftsprofilen.

In der Sitzung sollen die wesentlichen Ergebnisse des Gewerbeflächenkonzepts Stadt Erkelenz durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt und das Gewerbeflächenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.

Ergebnisse aus dem Gewerbeflächenkonzept sollen bei künftigen Stadtentwicklungsplanungen, in der Bauleitplanung und in der konkreten Ansiedlung von Unternehmen Berücksichtigung finden. Das Konzept wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 08.12.2020 zur Beratung gestellt und aufgrund eines Antrags zur Geschäftsordnung und nachfolgenden Beschlusses bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses vertagt und nun erneut zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Gewerbeansiedlung und die künftige Gewerbeflächenentwicklung als städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadt Erkelenz Gewerbe- und Industrieflächen (4500 KB)