Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 30/234/2020  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in den Gemarkungen Immerath und Keyenberg aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen_Immerath und Keyenberg  

Tatbestand:

Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hat der Flurbereinigungsplan für Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden.

 

Dementsprechend sollen aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme durch RWE Power die im gemeinschaftlichen Interesse getroffenen Festsetzungen - Bewirtschaftung von Feldflächen und sonstigen Grundstücken - für die jeweiligen Beteiligten der im Flurbereinigungsverfahren Immerath, Schlussfeststellung vom 05.12.1983, entstandenen Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath Flur 18, Flurstück 11 (tlw.), Flur 19, Flurstück 6 (tlw.), Flurstück 8 (tlw.), Flurstück 9, Flurstück 11 (tlw.), Flurstück 13 (tlw.), Flurstück 26 (tlw.), Flurstück 33 (tlw.), Flurstück 46, Flurstück 47, Flur 20, Flurstück 77 (tlw.), Flurstück 89 (tlw.), Flurstück 136 (tlw.), Flurstück 143 (tlw.), Flur 23, Flurstück 34 (tlw.), Flurstück 35 (tlw.), Flurstück 36, Flurstück 40, Flurstück 50 (tlw.), Flurstück 71 (tlw.), Flurstück 85 (tlw.), Flurstück 110 (tlw.), Flurstück 118 (tlw.), Flurstück 119 (tlw.), Flur 24, Flurstück 43, Flurstück 56 (tlw.), und in der Gemarkung Keyenberg Flur 20, Flurstück 29 (tlw.), Flurstück 30 (tlw.), Flurstück 41 (tlw.), Flurstück 55 (tlw.) durch Satzung aufgehoben werden.

 

Die Aufhebungsabsicht wurde am 22.05.2020 für die Wegeparzellen Gemarkung Immerath, Flur 24, Flurstück 43, Flurstück 56 (tlw.) sowie am 21.08.2020 für die übrigen betroffenen Wegeparzellen im Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekannt gemacht und ab diesem Zeitpunkt eine einmonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden jeweils nicht erhoben.

 

Diese Satzung wird der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, als Entwurf vor der Bekanntmachung zur Zustimmung gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 FlurbG vorgelegt.

 

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Beschlussentwurf:

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath Flur 18, Flurstück 11 (tlw.), Flur 19, Flurstück 6 (tlw.), Flurstück 8 (tlw.), Flurstück 9, Flurstück 11 (tlw.), Flurstück 13 (tlw.), Flurstück 26 (tlw.), Flurstück 33 (tlw.), Flurstück 46, Flurstück 47, Flur 20, Flurstück 77 (tlw.), Flurstück 89 (tlw.), Flurstück 136 (tlw.), Flurstück 143 (tlw.), Flur 23, Flurstück 34 (tlw.), Flurstück 35 (tlw.), Flurstück 36, Flurstück 40, Flurstück 50 (tlw.), Flurstück 71 (tlw.), Flurstück 85 (tlw.), Flurstück 110 (tlw.), Flurstück 118 (tlw.), Flurstück 119 (tlw.), Flur 24, Flurstück 43, Flurstück 56 (tlw.), und in der Gemarkung Keyenberg Flur 20, Flurstück 29 (tlw.), Flurstück 30 (tlw.), Flurstück 41 (tlw.), Flurstück 55 (tlw.) aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“


Finanzielle Auswirkungen:

RWE Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der bergbaulichen Inanspruchnahme die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen.


Anlage:

Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen_Immerath und Keyenberg (2198 KB)